Was tun, wenn die Mietkaution einbehalten wird?
Du bist umgezogen und hast die Mietkaution für deine neue Wohnung bereits bezahlt? Die alte Kaution hast du aber immer noch nicht zurückbekommen und nun herrscht gähnende Leere auf deinem Konto? Hier erfährst du, wie du dein Geld zurückbekommst.
Mietkaution: Wofür eigentlich?
Die Mietkaution, auch Mietzinsdepot genannt, dient den Vermieterinnen und Vermietern als Sicherheit für offene Forderungen wie Mietzins, Nebenkosten oder durch die Mietparteien verursachte Schäden an der Wohnung. Wird der Mietpartei plötzlich zahlungsunfähig, kann der Vermieter auf die von der Mietpartei hinterlegte Kaution zurückgreifen. Die Höhe der Mietkaution wird vom Vermieter festgelegt – sie darf maximal drei Bruttomonatsmietzinsen betragen. Bei einer Miete von CHF 2'000 bedeutet dies ein Mietzinsdepot von maximal CHF 6'000.
Die Kaution muss bei einer Bank auf einem Sperrkonto im Namen der Mietpartei hinterlegt werden. Sollte deine Verwaltung dies nicht getan haben, kannst du die Kontoangaben verlangen und das Geld selber auf das Sperrkonto überweisen. Somit bist du sicher, dass dein Geld korrekt hinterlegt ist und verzinst wird.
So kriegst du deine Mietkaution zurück
Sind keine Kosten wie Mietschulden, Nebenkosten oder Mieterschäden offen, wird dir die Verwaltung die Mietkaution normalerweise innert 30 Tagen nach Vertragsende auszahlen. Eine Möglichkeit, dies selbst in die Wege zu leiten, ist, auf dem Rückgabeprotokoll zu vermerken, dass sich die Verwaltung mit der Rückgabe des Mietzinsdepots einverstanden erklärt.
Solltest du deine Mietkaution dennoch nicht zurückerhalten, hast du folgende Optionen:
- Sende der Verwaltung einen eingeschriebenen Brief und bitte sie innerhalb einer von dir gesetzten Frist, dir schriftlich zu begründen, warum sie die Mietkaution noch nicht freigegeben hat.
- Wende dich an eine Schlichtungsbehörde, falls auch dies nicht zur Auszahlung deiner Mietkaution führt.
- Vorausgesetzt du bist nicht auf die Mietkaution angewiesen, kannst du nach einem Jahr zur Bank gehen. Diese muss dir nun die Mietkaution inklusive Zinsen auszahlen, dabei brauchst du keine Zustimmung der ehemaligen Verwaltung – sofern diese zuvor keine rechtlichen Schritte eingeleitet hat.
Wann darf das Mietzinsdepot einbehalten werden?
Solltest du der ehemaligen Verwaltung noch Mietzinsen oder Nebenkosten schulden oder hast du Schäden in der Wohnung verursacht, so kann das Mietzinsdepot einbehalten werden. Sind die Schäden jedoch repariert und die Handwerksfirmen bezahlt, darfst du sowohl eine Schlussabrechnung als auch die Freigabe des verbleibenden Betrags der Kaution erwarten, und zwar innerhalb einer Frist von drei Monaten. Solltest du Zweifel an der Abrechnung haben, steht dir die Einsicht in die Rechnungen zu.
Alternative zum Mietzinsdepot: Die Mietkautionsversicherung
Du kannst nicht auf die Rückzahlung deiner Verwaltung warten oder möchtest das Geld gerne für andere Zwecke verwenden? Dann besteht die Möglichkeit, eine Mietkautionsversicherung abzuschliessen.
Vorteile der Mietkautionsversicherung:
- Die Versicherung streckt dein Geld für allfällige Mieterschäden und Mietzinsausstände bis maximal zur versicherten Kautionssumme vor.
- Dafür wird dir meist eine pauschale Beitrittsprämie sowie eine Jahresprämie berechnet, die ungefähr 5 % der Mietkaution ausmacht.
- Du musst einen vergleichsweise kleinen Betrag pro Zahlung aufbringen.
Nachteile der Mietkautionsversicherung:
- Du musst bei deiner Verwaltung abklären, ob sie diese Form des Mietzinsdepots akzeptiert.
- Im Gegensatz zur Haftpflichtversicherung kommt die Kautionsversicherung nicht für die von dir verursachten Schäden auf, sondern schiesst dir das Geld nur vor.
- Du erhältst am Ende des Mietverhältnisses kein Geld zurück.