Grundstückgewinnsteuer im Kanton Bern auf einen Blick

09.01.2024

Willst du eine Immobilie im Kanton Bern verkaufen? Ein wichtiger finanzieller Aspekt, den du dabei im Auge behalten solltest, ist die Grundstückgewinnsteuer. Wir navigieren dich durch die wichtigsten Punkte dieser Steuer im Kanton Bern: von der Berechnung bis hin zu den verschiedenen Wegen, wie du sie möglicherweise reduzieren kannst.

Kanton Bern: Grundstückgewinnsteuerpflicht

Im Kanton Bern unterliegst du der Grundstückgewinnsteuer, wenn du beim Verkauf deiner Immobilie oder deines Grundstücks einen Gewinn von über 5’200 CHF erzielst. Gewinne unterhalb dieses Schwellenwerts sind steuerfrei.

Berechnung der Grundstückgewinnsteuer im Kanton Bern

Die Grundstücksteuer im Kanton Bern basiert auf dem Verkaufsgewinn deiner Immobilie, also dem Unterschied zwischen dem Verkaufspreis und den Anlagekosten.

Zu den Anlagekosten zählen der ursprüngliche Kaufpreis plus Kaufnebenkosten wie Handänderungssteuer, Grundbuchgebühren und Notariatskosten sowie Ausgaben für wertvermehrende Investitionen wie Neubauten oder Umbauten. Wenn du über eine:n Makler:in verkaufst, zählen auch diese Ausgaben zu den Anlagekosten.

Der Verkaufspreis ist der Betrag, auf den du dich mit dem Käufer oder der Käuferin einigst. Dieser Wert kann auch über oder unter dem eigentlichen Wert (Verkehrswert) deiner Immobilie liegen.

Steuersätze der Grundstückgewinnsteuer im Kanton Bern

Prozentsatz je Gewinn

erste 2’700 CHF = 1.44%
weitere 2’700 CHF = 2.4%
weitere 7’900 CHF = 4.08%
weitere 13’000 CHF = 4.92%
weitere 26’100 CHF = 6.41%
weitere 78’100 CHF = 7.26%
weitere 195’300 CHF = 7.81%
weitere Gewinne = 8.10%

Zuschlag je Besitzdauer

weniger als 1 Jahr = 70%
von 1 bis weniger als 2 Jahre = 50%
von 2 bis weniger als 3 Jahre = 35%
von 3 bis weniger als 4 Jahre = 20%
von 4 bis weniger als 5 Jahre = 10%

Bei einer Besitzdauer von mehr als fünf Jahren wird der Steuersatz für jedes volle Jahr um zwei Prozent reduziert, bis zu einer maximalen Reduktion von 70 Prozent.

Berechnungsbeispiel Kanton Bern

Unser Beispiel bezieht sich auf das Steuerjahr 2023 und die Gemeinde Bern. Du verkaufst eine Immobilie, die sich seit 5 Jahren in deinem Besitz befindet.

  • Erlös: 1’000’000 CHF
  • Anlagekosten: 830’000 CHF
  • Rohgewinn: 170’000 CHF
  • Besitzesdauerabzug (5 Jahre = 10 Prozent): 17’000 CHF
  • Steuerbarer Grundstückgewinn: 153’000
  • Einfache Steuer: 10’165.92 CHF
  • x 3.025 (Steuerfuss Kanton) = 30’751.90 CHF
  • x 1.54 (Steuerfuss Gemeinde Bern) = 15’655.50 CHF
  • Total Kantons- und Gemeindesteuer: 46’407.40 CHF

Wenn du dein eigenes Szenario ausrechnen willst, findest du bei der Steuerbehörde des Kanton Berns einen Online-Rechner für die Grundstückgewinnsteuer.

Wie kann man die Grundstückgewinnsteuer im Kanton Bern optimieren?

Wenn du die Grundstücksteuer im Kanton Bern optimieren willst, können dir folgende Anhaltspunkte dabei helfen:

  1. Abzüge maximieren: Mach alle relevanten Ausgaben wie Renovationen, Maklerprovisionen, Inseratekosten, Notariatshonorare geltend.
  2. Dokumentation der Ausgaben: Führe eine genaue Liste aller Investitionen und Kosten im Zusammenhang mit deiner Immobilie. Dies erleichtert es dir, zulässige Abzüge zu identifizierren und geltend zu machen.
  3. Grundstückgewinnsteuer aufschieben: Unter gewissen Bedingungen (siehe folgendes Kapitel) kann die Steuerzahlung aufgeschoben werden. Beachte aber, dass in Bern die Ersatzbeschaffung innerhalb von zwei Jahren erfolgen muss.

Aufschub der Grundstückgewinnsteuer im Kanton Bern

Im Kanton Bern kannst du die Grundstückgewinnsteuer unter bestimmten Bedingungen aufschieben. Dazu zählen:

  • Eigentumswechsel durch Erbgang
  • Eigentumswechsel unter Ehegatten (Güterrecht)
  • Schenkungen
  • Ersatzbeschaffungen (Eigenheim und landwirtschaftliche Grundstücke)

Ersatzbeschaffungen müssen innerhalb von zwei Jahren erfolgen. Weitere Details und Informationen zu kantonalen Gegebenheiten findest du auf der Website des Kantons.

Fälligkeit der Grundstückgewinnsteuer beim Hausverkauf in Bern: Wann muss ich zahlen?

Die Zahlung der Steuer wird in der Regel sofort mit dem Verkauf fällig. Du begleichst sie bei der zuständigen Gemeindebehörde in Bern. Es empfiehlt sich, frühzeitig einen genauen Plan zu formulieren und eventuell eine Beratung in Anspruch zu nehmen.

Häufig gestellte Fragen zur Grundstückgewinnsteuer in Bern

Kann ich die Grundstückgewinnsteuer in Bern senken, wenn ich die Immobilie lange besessen habe?

Ja, die Besitzdauer beeinflusst die Höhe der Steuer. Je länger du die Immobilie besitzt, desto geringer kann die Steuer ausfallen.

Welche Rolle spielt die Hypothek bei der Berechnung der Grundstückgewinnsteuer für einen Hausverkauf in Bern?

Die Steuer wird auf den Gewinn aus dem Verkauf der Immobilie erhoben, der aus der Differenz zwischen Verkaufspreis und Anlagekosten berechnet wird. Die Hypothek hat also keinen direkten Einfluss auf die Berechnung der Grundstückgewinnsteuer in Bern.

Kann ich die Grundstückgewinnsteuer umgehen, wenn ich mein Haus in Bern an Familienmitglieder verkaufe?

In bestimmten Fällen (siehe Kapitel zur Aufschiebung der Steuer) kann die Steuerzahlung aufgeschoben werden. Das ist dann aber noch immer kein Steuergeschenk, zu einem späteren Zeitpunkt kann die Steuer trotzdem fällig werden.

Tipp: Im Steuergesetzbuch des Kanton Berns findest du ab Artikel 146 alle Informationen bezüglich der Grundstückgewinnsteuer im Kanton Bern.