Hausverkauf: steuerliche Verpflichtungen und mögliche Abzüge

04.01.2024

Wenn du in der Schweiz eine Immobilie verkaufst, musst du mit steuerlichen Verpflichtungen rechnen. Die Höhe der verschiedenen Steuern variiert je nach Kanton und Dauer des Hausbesitzes. Im folgenden Artikel findest du alle anfallenden Kosten und Tipps, wie du die Steuerbelastung verkleinern kannst.

Welche Steuern fallen beim Hausverkauf an? 

Die anfallenden Steuern unterscheiden sich je nach Standort der Liegenschaft. Generell kannst du damit rechnen, dass die Grundstückgewinnsteuer und die Handänderungssteuer anfallen werden. Es gibt aber auch noch andere Gebühren und Kosten, die du beachten musst.

Grundstückgewinnsteuer

Wenn du eine Immobilie mit Gewinn verkaufst, fällt die Grundstückgewinnsteuer an. Der Gewinn ist leicht zu berechnen: Verkaufspreis abzüglich Anlagewert und zusätzlicher Kosten (zum Beispiel Renovationen und Instandhaltungskosten).

Die Höhe der Steuer hängt von verschiedenen Faktoren ab:

  • Haltedauer
  • Reingewinn
  • Nutzungsart der Immobilie
  • kantonaler Steuersatz

Der angewandte Steuersatz wird auf kantonaler Ebene bestimmt. Darum ist es schwierig, eine allgemeine Aussage zur Höhe der Steuersätze zu machen. Auch innerhalb der Kantone können zwischen den Gemeinden Unterschiede bestehen. Du findest hier eine Übersicht über die Höhe der Grundstückgewinnsteuern in den Schweizer Kantonen.

Wichtig: Wenn du eine Immobilie als Ersatz für dein bisheriges Wohnobjekt kaufst, kannst du die Grundstückgewinnsteuer aufschieben. Die Steuer wird in der Folge beim Verkauf der neuen Liegenschaft fällig.

Die Schweiz kennt im Gegensatz zu Deutschland keine Spekulationssteuer. Die Haltedauer wird bereits in der Grundstückgewinnsteuer eingerechnet.

Handänderungssteuer

Auch der Besitzerwechsel von Liegenschaften wird besteuert. In der Regel wird diese Steuer vom Käufer oder von der Käuferin getragen, sie kann aber auch vom Verkäufer oder der Verkäuferin übernommen werden. Auch hier unterscheidet sich die Höhe der Besteuerung auf kantonaler Ebene. In ausgewählten Kantonen fällt diese Steuer sogar ganz weg.

Der Steuersatz für die Handänderungssteuer liegt normalerweise zwischen 1.5% und 2%. In einigen Kantonen, zum Beispiel Neuchâtel, liegt der Steuersatz höher (3.3%). Eine Übersicht über den exakten Steuersatz pro Kanton stellen wir in unserem Artikel zur Handänderungssteuer bereit.

Weitere Kosten und Gebühren

Neben den obenstehenden Steuern musst du mit weiteren Kosten und Gebühren rechnen:

  • Notariatshonorar: Die Immobilie muss auf dem Notariat an den neuen Besitzer oder die neue Besitzerin übertragen werden. Das Honorar dafür hängt hauptsächlich von Bestimmungen auf Kantonsebene ab. In manchen Kantonen gibt es keine Vorschriften für Honorare. Dann lohnt es sich, verschiedene Angebote einzuholen. Die Kosten werden üblicherweise auf Käufer:in und Verkäufer:in aufgeteilt.
  • Grundbuchgebühren: Neben der notarisch beglaubigten Übertragung muss auch ein Eintrag im Grundbuch gemacht werden. Hier variiert die Gebühr je nach Kanton.
  • Maklerprovision: Wenn du deine Immobilie mit einem Makler oder einer Maklerin verkauft hast, wird die abgemachte Provision fällig.
  • Kosten für die Vermarktung: Wenn du deine Immobilie ohne Makler:in verkauft hast, fallen zahlreiche Kosten an. Zum Beispiel für die Bewertung der Immobilie, ansprechendes Fotomaterial deiner Immobilie oder bezahlte Werbung und Inserate.

Steuern sparen beim Hausverkauf

Am meisten Sparpotenzial gibt es bei der Grundstückgewinnsteuer. Je länger die Besitzdauer ist, desto niedriger fällt die Steuerbelastung aus. Es ist ausserdem wichtig, alle möglichen Abzüge bei der Steuererklärung geltend zu machen:

  • Renovationskosten
  • Maklerprovision
  • Kosten für das Inserieren
  • Handänderungssteuer
  • Notariatshonorare

Wichtig: Wenn die Immobilie innerhalb der Familie übertragen wird, kannst du die Grundstückgewinnsteuer aufschieben. Du musst diese dann erst beim Verkauf ausserhalb der Familie bezahlen.

Für eine individuell angepasste Beratung empfehlen wir einen Besuch bei einem Steuerberater oder einer Steuerberaterin

Erbschaft und Steuern beim Verkauf von Immobilien

Auch wenn du eine Immobilien erbst, können Steuern anfallen: Die Erbschaftssteuer. Erneut variieren hier die Regelungen von Kanton zu Kanton. In ausgewählten Kantonen ist eine Übertragung unter Ehegatten oder Nachkommen steuerfrei. Falls du deine geerbte Immobilie verkaufst, wird die Grundstückgewinnsteuer fällig. In den meisten Kantonen fällt auch bei Erbschaften eine Handänderungssteuer an.