Grundstückgewinnsteuer im Kanton St. Gallen auf einen Blick

10.01.2024

Du verkaufst eine Immobilie im Kanton St. Gallen? Ein zentraler finanzieller Aspekt dabei ist die Grundstückgewinnsteuer. Dieser Leitfaden führt dich durch die wichtigsten Punkte der Steuer, einschliesslich ihrer Berechnung und möglicher Strategien zur Reduktion.

Wann musst du im Kanton St. Gallen eine Grundstückgewinnsteuer zahlen?

Jegliche Immobilienverkäufe im Kanton St. Gallen unterliegen der Grundstückgewinnsteuer, sobald die Gewinnsumme 2’200 CHF übersteigt. Gewinne unter diesem Betrag sind von der Steuer befreit.

Grundstückgewinnsteuer im Kanton St. Gallen: Berechnung

Die Grundstückgewinnsteuer wird im Kanton St. Gallen aus der Differenz zwischen Verkaufspreis und Anlagekosten der Immobilie berechnet.

Zu den Anschaffungskosten gehören neben dem Kaufpreis auch zusätzliche Kosten:

  • Handänderungssteuer
  • Grundbuchgebühren, Notariatskosten
  • Wertvermehrende Investitionen in die Immobilie
  • Maklerkosten, falls vorhanden
Grundstückgewinnsteuer im Kanton St. Gallen auf einen Blick

Grundstückgewinnsteuer: Steuersätze im Kanton St. Gallen

Gewinn und einfache Steuer 100%

5’000 CHF = 14 CHF
20’000 CHF = 543 CHF
50’000 CHF = 2’745 CHF
75’000 CHF = 5’020 CHF
100’000 CHF = 7’520 CHF
150’000 CHF = 12’520 CHF
200’000 CHF = 17’520 CHF
250’000 CHF = 22’530 CHF
300’000 CHF = 27’780 CHF
350’000 CHF = 33’030 CHF
400’000 CHF = 38’280 CHF
450’000 CHF = 43’530 CHF
500’000 CHF = 49’000 CHF
550’000 CHF = 54’500 CHF
600’000 CHF = 60’000 CHF
> 600’000 CHF = 10%
Quelle

Beispiel

Du verkaufst deine Immobilie im Steuerjahr 2015, das bedeutet der Steuerfuss beträgt 335% der einfachen Steuer.

Steuerbarer Grundstückgewinn = 450’000 CHF
Einfache Steuer zu 100% gemäss Tabelle = 43’530 CHF
Steuerbetrag (Steuerfuss 335%) = 145’826 CHF

Reduktion für lange Eigentumsdauer

Quelle

Tabelle mit Ermässigungen der Grundstückgewinnsteuer im Kanton St. Gallen

Beispiel:

1. April 1965: Kauf Einfamilienhaus: 500’000 CHF.

13. Juli 1995: Erbrechtlicher Übergang auf Nachkomme

11. August 2020: Verkaufspreis Einfamilienhaus: 1’200’000 CHF

  • Selbst bewohnt: > 15 Jahre
  • Steuerbarer Gewinn: 700’000 CHF
  • Eigentumsdauer: 55 vollendete Jahre
  • Ermässigung 500’000 CHF Gewinn (27 x 1.5%) = 40.5%
  • Ermässigung 200’000 CHF Gewinn (20 x 1%) = 20%

Wenn du die Liegenschaft beim Zeitpunkt des Verkaufs nicht wenigstens während 15 Jahren selbst bewohnt hast, gilt die tiefere Ermässigung von 20% auf den gesamten Gewinn.

Zuschlag für kurze Eigentumsdauer

im ersten Jahr nach Erwerb = 5%
im zweiten Jahr = 4%
im dritten Jahr = 3%
im vierten Jahr = 2%
im fünften Jahr = 1%
ab dem sechsten Jahr = 0%

Quelle

Beispiel:

Du kaufst am 1. Oktober 2012 eine Immobilie für 1’300’000 CHF und verkaufst sie später am 24. Februar 2016 für 1’500’000.

Verkaufspreis = 1’500’000 CHF
Anlagekosten = 1’300’000 CHF
Gewinn = 200’000 CHF
Einfache Steuer = 17’520 CHF
Steuerfuss 335% = 58’692 CHF
Zuschlag für kurze Eigentumsdauer (im vierten Jahr, 2%) = 1’174 CHF

Wie kann man die Grundstückgewinnsteuer im Kanton St. Gallen minimieren?

Um die Grundstückgewinnsteuer im Kanton St. Gallen zu minimieren, ist es wichtig, alle möglichen abzugsfähigen Ausgaben zu berücksichtigen. Dazu zählen Investitionen in dauerhafte Verbesserungen deiner Immobilie, wie beispielsweise Umbau- und Erweiterungsarbeiten. Auch Grundeigentümerbeiträge und Schuldzinsen, die in direktem Zusammenhang mit der Wertsteigerung deiner Immobilie stehen, können abgezogen werden.

Zusätzlich besteht in bestimmten Fällen die Möglichkeit, die Steuerzahlung aufzuschieben. In einigen Szenarien verlängert das die Besitzdauer, was schlussendlich die Grundstückgewinnsteuer reduzieren könnte.

Grundstückgewinnsteuer aufschieben im Kanton St. Gallen

In St. Gallen gibt es folgende Möglichkeiten für einen Aufschub der Grundstückgewinnsteuer:

  • Erbgang, Erbvorbezug oder Schenkungen: Die Steuer wird nicht sofort fällig, sondern geht auf den Erben oder Beschenkten über.
  • Ersatzbeschaffung eines Eigenheims: Beim Kauf eines neuen Eigenheims als Ersatz für die verkaufte Immobilie
  • Eigentumswechsel unter Ehegatten: Im Rahmen des Güterrechts beim Übergang des Eigentums zwischen Ehegatten.

Weitere Details findest du ab Artikel 132 im St. Galler Steuergesetzbuch.

Fälligkeit der Steuer

In St. Gallen wird die Grundstückgewinnsteuer normalerweise zum Zeitpunkt des Hausverkaufs fällig. Die Steuer wird direkt beim Kanton abgeliefert, dieser gibt dann den entsprechenden Anteil (5/12) an die Gemeinde weiter, in der sich deine Immobilie befindet.

Darum ist es wichtig, dass du dich mit genügend Vorlauf über alle Optionen rund um den Aufschub der Steuer informierst.

Häufig gestellte Fragen zur Grundstückgewinnsteuer in St. Gallen

Kann ich die Grundstückgewinnsteuer in St. Gallen senken, wenn ich die Immobilie lange bessesen habe?

Ja, das kannst du. Je länger du eine Immobilie besitzt, desto niedriger kann die Steuer ausfallen.

Die höchste Reduktion, die du erreichen kannst, ist 40.5%. Dafür musst du die Immobilie mehr als 15 Jahre besessen und selbst genutzt haben.

Welche Rolle spielt die Hypothek bei der Berechnung der Grundstückgewinnsteuer für einen Hausverkauf in St. Gallen?

Die Hypothek spielt bei der Berechnung der Grundstückgewinnsteuer im Kanton St. Gallen keine direkte Rolle. Die Steuer berechnet sich aus der Differenz zwischen dem Verkaufserlös und den Anlagekosten der Immobilien.

Kann ich die Grundstückgewinnsteuer umgehen, wenn ich mein Haus in St. Gallen an Familienmitglieder verkaufe?

Wenn du dein Haus in St. Gallen an ein Familienmitglied verkaufst, kannst du damit nicht die Grundstückgewinnsteuer umgehen. Die Steuer kann in bestimmten Situationen zwar aufgeschoben werden, wird dann aber bei einem späteren Verkauf ausserhalb der Familie trotzdem fällig.

Weitere Informationen und das Steuerbuch findest du auf der Webseite des Kantons St. Gallen.