Einladendes Zweifamilienhaus in Männedorf mit historischem Charme
Herzlich Willkommen in dieser charmanten Liegenschaft aus dem Jahre 1735, wo die Zeit ihre schönsten Spuren hinterlassen hat. Im Inneren verbinden sich antike Details mit zeitgenössischem Komfort zu einem harmonischen Gesamtbild. Originale Holzbalken und historische Elemente fügen sich auf faszinierende Weise mit modernen Annehmlichkeiten zusammen. Jeder Raum erzählt eine Geschichte aus der Vergangenheit, was dem Mehrfamilienhaus einen ganz besonderen Charakter verleiht. Männedorf ist eine begehrte Wohngemeinde zwischen Rapperswil und Zürich, die durch den öffentlichen Verkehr gut erschlossen ist. Mit der S-Bahn erreicht man Zürich in 20 Minuten und in nur 15 Minuten Rapperswil. Die gut ausgebaute Infrastruktur von Männedorf verfügt über verschiedene Kindergärten und Schulen bis zur Sekundarstufe, im Nachbarsdorf Uetikon am See liegt das Gymnasium. Ein Spital, Strandbad, Hallenbad und zahlreiche Sportanlagen, sowie diverse Einkaufsmöglichkeiten bieten etwas für Jung und Alt. Das Dorfzentrum mit Bahnhof, Banken und Post und diversen Einkaufsmöglichkeiten erreicht man zu Fuss in etwa 20 Gehminuten. Die Bushaltestelle «Boldernstrasse» (Linie 925 nach Bahnhof Meilen bzw. Bahnhof Stäfa) ist in kurzer Gehdistanz zu erreichen. Das Schulhaus «Hasenacker» (Mittelstufe), der Kindergarten Hasenacker sowie die Schule «Schuelerrain» sind in wenigen Gehminuten erreichbar. Das ausgedehnte Naherholungsgebiet mit Wald, Reit- und Wandermöglichkeiten im Gebiet des Pfannenstiels liegt praktisch vor der Haustüre.Untergeschoss: - Keller mit Lattenverschlag, Waschküche Erdgeschoss: - 4.5-Zimmerwohnung Obergeschoss: - 3.5-Zimmerwohnung 1. Dachgeschoss: - Estrichraum 2. Dachgeschoss: - Estrichraum / SpitzbodenDas ehemalige Schulhaus mit Baujahr 1735, vermutlich letztmals in den 1980er-Jahren saniert und renoviert, hinterlässt baulich wie auch bezüglich des Ausbaus einen dem Alter entsprechend guten Allgemeineindruck. Ein Käufer hat mit Investitionen für die allgemeine Auffrischung zu rechnen. Zugunsten des Kantons Zürich ist eine Baubeschränkung und ein Abbruchverbot bezüglich des Gebäudes eingetragen. Die Baubeschränkung beinhaltet, dass ohne vorgängige Zustimmung des Kantons Zürich keine baulichen Änderungen und keine Unterhaltsarbeiten ausgeführt werden dürfen, welche die äussere Wirkung des Gebäudes berühren. Interessiert an weiteren Informationen? Gerne stellen wir Ihnen die Verkaufsdokumentation zu und bitten Sie, das Kontaktformular auszufüllen.