Betreibungsauszug in der Schweiz

29.08.2023

Der Betreibungsauszug ist in der Schweiz ein wichtiger Nachweis für deine finanzielle Zuverlässigkeit und Zahlungsfähigkeit. Bei wichtigen finanziellen oder rechtlichen Transaktionen, wie zum Beispiel bei einer Wohnungsbewerbung, kann es erforderlich sein, einen Betreibungsauszug vorzulegen.

Was ist ein Betreibungsauszug?

Ein Betreibungsauszug ist ein Dokument, das Auskunft über deine Zahlungsfähigkeit gibt und alle Betreibungsverfahren auflistet, die in den letzten fünf Jahren gegen dich eingeleitet wurden. Der Auszug enthält Informationen zu jeder Betreibung, wie Betrag, Datum, Gläubiger und den aktuellen Status des Verfahrens. Die Einträge werden fünf Jahre nach Abschluss des Betreibungsverfahrens automatisch gelöscht.

Wann wird ein Betreibungsauszug verlangt?

  • Wohnungsbewerbungen: Vermieter:innen verlangen einen Betreibungsauszug, um sicherzustellen, dass du in der Vergangenheit deine Rechnungen bezahlt hast und somit auch zuverlässig für die Miete aufkommen kannst
  • Kreditanträge oder Autoleasing: Banken und Leasingfirmen benötigen den Auszug, um deine Kreditwürdigkeit zu überprüfen.
  • Einbürgerungsprozess in der Schweiz: Der Auszug kann im Rahmen des Einbürgerungsverfahrens verlangt werden, um deine finanzielle Situation zu beurteilen.

Wohnungsbewerbungen und der Betreibungsauszug

Ein Betreibungsauszug ist ein unverzichtbarer Bestandteil der Wohnungssuche in der Schweiz. Viele Vermieter:innen sehen ihn als wichtigen Indikator für deine Zuverlässigkeit und Zahlungsfähigkeit an.

Warum ist der Betreibungsauszug wichtig?

Vermieter:innen möchten sicherstellen, dass ihre zukünftigen Mieter:innen zuverlässig sind und ihre Mietzahlungen pünktlich leisten. Der Betreibungsauszug bietet einen Überblick über deine finanzielle Zuverlässigkeit und hilft Vermieter:innen, eine informierte Entscheidung über deine Bewerbung zu treffen. Wenn dein Betreibungsregisterauszug keine offenen Betreibungen enthält, wirkt sich das also positiv auf deine Wohnungsbewerbung aus.

Was kann ich bei einem Eintrag im Betreibungsregister machen?

Es ist wichtig, transparent mit potenziellen Vermieter:innen umzugehen und eine plausible Erklärung für etwaige Einträge zu geben. Vielleicht hattest du in der Vergangenheit finanzielle Schwierigkeiten, die inzwischen behoben sind. Zeige Belege für die Begleichung deiner Schulden oder andere Nachweise, die deine aktuelle finanzielle Stabilität beweisen. Du könntest auch einen Bürgen oder eine erhöhte Kaution anbieten, um die Bedenken der Vermieterschaft zu zerstreuen.

Wie kann ich meinen Betreibungsauszug für die Wohnungssuche nutzen?

Bestelle den Betreibungsauszug frühzeitig, bevor du mit der Wohnungssuche beginnst. Aber Vorsicht: Der Auszug sollte nicht älter als drei Monate sein. Überprüfe den Auszug auf Genauigkeit und kläre eventuelle Probleme mit dem Betreibungsamt. Sobald du einen passenden Betreibungsauszug hast, kannst du diesen deinen Bewerbungsunterlagen für die gewünschte Wohnung hinzufügen.

Wie kann ich einen Betreibungsauszug bestellen?

  • Bestellung des eigenen Auszugs: Du kannst deinen Betreibungsauszug beim zuständigen Betreibungsamt deiner Gemeinde bestellen, indem du eine Kopie deines Identitätsausweises vorlegst.
  • Bestellung für Dritte: Du kannst auch einen Betreibungsauszug für jemand anderen bestellen, wenn du eine von dieser Person unterzeichnete Vollmacht und eine Kopie ihres Identitätsausweises vorlegst. Ohne Einwilligung ist eine Bestellung möglich, wenn du ein berechtigtes Interesse nachweisen kannst, zum Beispiel bei der Vermietung einer Wohnung oder der Gewährung eines Darlehens.
  • Bestellmethoden: Du kannst den Auszug online über das entsprechende Formular oder persönlich am Schalter des zuständigen Betreibungsamts bestellen.

Du kannst den Betreibungsauszug ebenfalls bequem über Homegate bestellen und erhältst das Dokument bereits nach 1-2 Werktagen.

Kosten

Ein Betreibungsauszug kostet in der Regel 17 Franken plus Versandkosten. Je nach Bestellmethode und Zustellungsart können zusätzliche Gebühren anfallen.

Löschung von Einträgen

Einträge im Betreibungsregisterauszug werden fünf Jahre nach Abschluss des Betreibungsverfahrens automatisch gelöscht. Wenn du die betreffende Schuld beglichen hast oder du dich mit deinen Gläubigern einigen konntest, kannst du auch die vorzeitige Löschung des Eintrags verlangen. In bestimmten Fällen kannst du auch beantragen, dass eine Betreibung nicht im Auszug aufgeführt wird. Zum Beispiel wenn du einen Rechtsvorschlag erhoben hast und der Gläubiger drei Monate untätig bleibt. Du kannst dann beim zuständigen Betreibungsamt ein Gesuch stellen, dass diese Betreibung nicht aufgeführt wird.

Fazit

Der Betreibungsauszug ist ein wichtiges Dokument in der schweizerischen Gesellschaft, das deine Zahlungsfähigkeit und finanzielle Zuverlässigkeit widerspiegelt. Wir raten dir, dich frühzeitig über deinen Betreibungsauszug zu informieren und sicherzustellen, dass alle Einträge korrekt sind.

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