Rechte und Pflichten

24.03.2020

Wer mitten im Zügelstress ist, verliert anlässlich der Wohnungsrückgabe der bisherigen Mietwohnung mitunter die Nerven. Doch Ärger ist vermeidbar, wenn alle Beteiligten ihre Rechten und Pflichten kennen. Für die Mieter lohnt es sich sicher, rechtzeitig das Organisatorische zu regeln, den Termin der Übergabe und die Bereitschaft eines Zügelwagens mitsamt fleissigen Helfern zu fixieren.

Vor der Übergabe gilt es, kleinere Reparaturen vorzunehmen, das heisst etwa, Bohrlöcher fachmännisch auszubessern, Glühbirnen und Zahngläser zu ersetzen, etc. Allgemein gilt: Der Mieter muss die Wohnung so zurückgeben, wie er sie übernommen hat, abzüglich der normalen Abnützung. Der Innenausbau muss dem ursprünglichen Zustand entsprechen. Jetzt ist es also an der Zeit, die selbst gebastelte Trennwand zu entfernen, es sei denn, der Vermieter habe solchen Änderungen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.