Wohnungsrückgabe: Entspannt und ohne Ärger

24.03.2020

Am 1. Oktober ist in vielen Regionen wieder Zügeltermin. Meinungsdifferenzen und Fragen rund um die Rückgabe der Wohnung sind ein mietrechtlicher Dauerbrenner. Dabei liessen sich Konflikte problemlos vermeiden.

Von Jürg Zulliger

Ende September ist es wieder so weit: In vielen Regionen und Städten der Schweiz ist ordentlicher Zügeltermin. Zum einen ein Tag, den man sich herbei gesehnt hat: Endlich ist die moderne, grosse Wohnung an guter Lage bezugsbereit! Vielleicht hat man als Mieter jahrelang danach gesucht, gehofft und gewartet.

Zum anderen kann der Zügeltag ganz schön stressig werden. Hat man an alles gedacht? Reicht die knappe Zeit, um ordentlich zu putzen und alle Habseligkeiten unversehrt an den neuen Ort zu transportieren?

Scherereien müssen nicht sein

Dabei geht oft auch vergessen, dass die Rückgabe der alten Wohnung, symbolisch mit der Schlüsselübergabe vollzogen, mit Unannehmlichkeiten verbunden sein kann. Was, wenn man nicht mehr alle Schlüssel findet? Oder wenn Böden und Wände doch reichlich «abgewohnt» sind und vielleicht hohe Reparaturkosten ins Haus stehen?

Doch Mieter und Vermieter müssen sich deswegen nicht in die Haare geraten, wenn die Übergabe gut organisiert ist und beide Parteien guten Willens sind. Dazu gehört zum Beispiel, dass nicht Spuren normalen Gebrauchs der Mieterschaft angelastet werden. Vergilbte Tapeten, kleine Kratzer im Parkett oder auch Spuren von Möbeln und Schatten von Bildern an den Wänden können dem Mieter nicht vorgehalten werden. Schliesslich ist mit der normalen Wohnungsmiete der Gebrauch der Wohnung ja abgegolten.