Monatsende ist Feiertag, wann ist Wohnungsabgabe?

28.04.2021

Ihre Wohnungssuche hat endlich ein Ende? Die Kündigung Ihrer jetzigen Wohnung haben Sie eingereicht und den neuen Mietvertrag unterschrieben? Wunderbar, dann geht es nun in die weitere Planungsphase.

In einem ersten Schritt kümmern Sie sich nun am besten um das konkrete Datum der Wohnungsabgabe – denn davon hängen alle kommenden Entscheidungen ab. Wann Sie Ihre Wohnung abgeben müssen, ist gesetzlich geregelt: Die Abgabe hat am letzten Tag der Mietdauer zu erfolgen.

Keine Regel ohne Ausnahme. In vielen Mietverträgen ist vermerkt, dass die Wohnungsübergabe bis zum Mittag des nachfolgenden Tages möglich ist. So wäre denn bei einer Kündigung per 30. April eine Abgabe am 1. Mai möglich. Damit Sie wissen, bis wann Sie nun tatsächlich die Wohnung geräumt haben müssen, schauen Sie am besten in Ihrem Mietvertrag nach, welche Bestimmungen diesbezüglich festgehalten sind.

Was nun, wenn der letzte Tag des Monats beziehungsweise der erste Tag des nachfolgenden Monats ein Feiertag oder ein Sonntag ist? Auch dazu gibt es eine gesetzliche Regelung (Artikel 78 OR). Diese sieht vor, dass in einem solchen Fall der Erfüllungstag, also der letzte Tag der Frist, auf den nächsten Werktag fällt. Dies trifft heutzutage auch auf Samstage zu.

Aber auch in diesem Fall ist es ratsam, lieber erstmals einen Blick in den Mietvertrag zu werfen. Denn in diesem kann eine davon abweichende Vereinbarung festgehalten sein, was insofern von Belang ist, als die vertragliche Regelung den gesetzlichen Bestimmungen vorgeht.

Unabhängig davon, was in Ihren Mietvertrag betreffend Abgabetermin formuliert ist, nehmen Sie am besten frühzeitig mit Ihrem Vermieter Kontakt auf. Denn mit diesem müssen Sie die Wohnungsabgabe schliesslich zeitlich festlegen.

Wenn es Ihnen gelegen kommt, dürfen Sie die Wohnung selbstverständlich auch bereits vor dem Ablauf der Mietdauer abgeben. Zu einer frühzeitigen Abnahme ist der Vermieter verpflichtet, ohne dass er dieses Recht durch eine allfällige Klausel in Ihrem Mietvertrag einschränken könnte. Aber aufgepasst: Eine vorzeitige Rückgabe der Wohnung ihrerseits bedeutet nicht, dass Sie nun nicht mehr länger zahlungspflichtig sind.

Egal wann nun die Übergabe tatsächlich erfolgt, wichtig ist, dass Sie spätestens am Tag der Wohnungsabgabe auch gleich in Ihr neues Zuhause einziehen können. Nur so lässt sich verhindert, dass Sie plötzlich mit Ihren Siebensachen auf der Strasse stehen.

Mit der richtigen und vorzeitigen Planung muss ein Umzug keinesfalls stressreich verlaufen. Haben Sie erst einmal den Abgabetermin mit Ihrem Vermieter oder der Verwaltung abgeklärt, können Sie nun den weiteren Verlauf planen. Beauftragen Sie frühzeitig eine Umzugsfirma oder organisieren Sie Ihre Freunde – falls Sie nicht selber schleppen möchten – und beginnen Sie Ihre Wohnung zu entrümpeln.

So wird Ihr Umzug denn sicherlich reibungslos verlaufen – egal wann Sie nun Ihre Wohnung abgeben müssen und sich ins neue Wohnungsabenteuer stürzen können.