Eine Garage oder einen Parkplatz vermieten

11.04.2022

Herrscht in deiner Garage gähnende Leere oder hast du einen Parkplatz zu viel? Super, es gibt sicher viele Interessenten, die auf der Suche nach einem Stellplatz für ihr Auto sind und denen du die Garage vermieten könntest. Gerade in grösseren Städten und Ballungsgebieten sind Parkplätze Mangelware und das Angebot eher bescheiden.   Bevor du dein Inserat aufgibst, und deine Garage vermieten kannst solltest du aber noch ein paar Dinge beachten. So erlebst du später keine bösen Überraschungen.

Das solltest du vor der Vermietung deiner Garage oder deines Parkplatzes wissen

1. Separat vermieten oder zusammen mit einer Wohnung?

Ob du deinen Stellplatz alleine vermietest oder zusammen mit einer Wohnung, hat Einfluss auf die Kündigungsfrist. Denn nach gängigem Mietrecht ist die Kündigungsfrist für einen Parkplatz oder eine Garage massgeblich davon abhängig, ob der Stellplatz in Kombination mit einer Wohnung (oder Geschäftsräumen) vermietet wird – also, ob der Parkplatz/die Garage einen separaten Mietvertrag hat oder Teil des Mietvertrags für die Wohnung oder die Geschäftsräume ist. Ist

letzteres der Fall, werden Wohnung und Parkplatz/Garage als zusammengehörige Einheit betrachtet und haben auch eine gemeinsame Kündigungsfrist (in der Regel drei Monate). Der Parkplatz kann nicht unabhängig von der Wohnung gekündigt werden.

Ob du deinen Stellplatz alleine vermietest oder zusammen mit einer Wohnung, hat Einfluss auf die Kündigungsfrist. Denn nach gängigem Mietrecht ist die Kündigungsfrist für einen Parkplatz oder eine Garage massgeblich davon abhängig, ob der Stellplatz in Kombination mit einer Wohnung (oder Geschäftsräumen) vermietet wird – also, ob der Parkplatz/die Garage einen separaten Mietvertrag hat oder Teil des Mietvertrags für die Wohnung oder die Geschäftsräume ist. Ist

letzteres der Fall, werden Wohnung und Parkplatz/Garage als zusammengehörige Einheit betrachtet und haben auch eine gemeinsame Kündigungsfrist (in der Regel drei Monate). Der Parkplatz kann nicht unabhängig von der Wohnung gekündigt werden.

Wird die Garage (oder der Stellplatz) aber separat vermietet, kann sie bis zu zwei Wochen vor Monatsende gekündigt werden – natürlich von beiden Parteien.

2. Stellplatz untervermieten:

Zahlst du Miete für eine Garage oder einen Parkplatz und hast gar kein Auto? Vielleich gehört der Stellplatz ja zu deiner Wohnung dazu, obwohl du ihn nicht brauchst. Unter bestimmten Umständen kannst du deinen angemieteten Parkplatz untervermieten:

  • Du musst deinen Vermieter von deinem Vorhaben in Kenntnis setzen und er muss einverstanden sein.
  • Sollte dein Vermieter der Untervermietung nicht zustimmen, kannst du den Stellplatz ausserordentlich kündigen. Das geht allerdings nur, wenn du für den Parkplatz oder die Garage einen separaten Mietvertag hast.
  • Dein Vermieter darf die Untervermietung nur unter bestimmten Umständen untersagen (beispielsweise, wenn der Untermieter aus irgendwelchen Gründen unzumutbar sein sollte).
  • Die Miete für die Untervermietung deiner Garage oder des Parkplatzes darfst du selbst festlegen. Allerdings darfst du dabei keinen Gewinn machen. Der Preis darf also nicht höher sein als das, was du selbst bezahlst.
  • Es empfiehlt sich, einen Untermietvertrag abzuschliessen, damit es nicht zu Missverständnissen zwischen den beteiligten Parteien kommen kann.

3. Muss ich einen Mietvertrag aufsetzen?

Rechtlich bist du nicht verpflichtet, einen schriftlichen Mietvertrag bei der Vermietung eines Parkplatzes oder einer Garage aufzusetzen. Wenn du dich mit dem Mieter einig bist und ihr euch vertraut, reicht auch eine mündliche Absprache. Um etwaige Missverständnisse und spätere Streitigkeiten zu vermeiden, empfehlen wir aber, die Vermietung in einem Mietvertrag schriftlich festzuhalten. Dabei gibt es keine Formerfordernis. Es empfiehlt sich aber, die folgenden Punkte in einem Mietvertrag für einen Parkplatz oder eine Garage mit drin zu haben:

  • Name von Mieter und Vermieter
  • Beschreibung des Mietobjekts
  • Kurze Beschreibung, was im Mietobjekt gelagert/getan werden darf
  • Mietbeginn
  • Mietdauer
  • Kündigungsfrist
  • Höhe der Miete
  • Allfällige Nebenkosten
  • Höhe der Kaution (wenn vorhanden)
  • Anzahl der übergebenen Schlüssel (wenn vorhanden)
  • Kurze Beschreibung, was im Mietobjekt gelagert/getan werden darf
  • Mietbeginn
  • Mietdauer
  • Kündigungsfrist
  • Höhe der Miete
  • Allfällige Nebenkosten
  • Höhe der Kaution (wenn vorhanden)
  • Anzahl der übergebenen Schlüssel (wenn vorhanden)
  • Pflichten des Mieters hinsichtlich der Instandhaltung und Pflege
  • Regelung/Haftung bei Schäden

4. Muss/kann ich eine Kaution erheben?

Bei der Vermietung einer Garage oder eines Parkplatzes muss keine Mietkaution erhoben werden. Tatsächlich ist es bei Parkplätzen und Garagen auch eher unüblich. Möchtest du trotzdem deine Sicherheit mit einer Mietkaution gewährleisten, benötigst du ein Sperrkonto für das Depot.

5. Was darf auf einem gemieteten Parkplatz oder in der Garage gelagert werden? 

Der Stellplatz wird für das Abstellen eines Fahrzeuges vermietet und somit darf streng genommen auch nur dieses dort abgestellt werden. In der Regel geht man aber davon aus, dass der Mieter auch Zubehör, das mit der Nutzung des Fahrzeugs in Zusammenhang steht, auch auf dem Mietobjekt lagern darf. Hierzu gehören beispielsweise Reifen, ein Kindersitz oder auch ein Fahrrad. Möchte der Mieter zweckfremde Gegenstände auf dem Stellplatz oder in der Garage aufbewahren, empfiehlt es sich, dieses im Mietvertrag festzuhalten. Aus Gründen des Brandschutzes ist es generell verboten, leichtentzündliche Flüssigkeiten oder Holz (z.B. Möbel) in einer Garage zu lagern. Sollte es sich um einen Einstellplatz in einer grösseren Garage mit vielen Parteien handeln, sollte beim Abstellen anderer Gegenstände auch Rücksicht auf die Mitnutzer genommen werden.

6. Wer bezahlt die Betriebskosten der Garage oder des Stellplatzes?

Betriebskosten einer Garage oder eines Einstellplatzes gehören zu den Nebenkosten und sind somit vom Mieter zu tragen.

7. Wer ist für die Instandhaltung der Garage oder des Parkplatzes verantwortlich?

Prinzipiell kommt der Vermieter als Eigentümer der Garage oder des Parkplatzes für die Instandhaltung auf. Dies gilt insbesondere bei Reparaturen, die den Wert von CHF 100 übersteigen oder die die Beauftragung eines Handwerkers erfordern. Der Mieter hat seinerseits die Pflicht, den Vermieter auf Mängel oder nötige Wartungen aufmerksam zu machen. Tut er das nicht, kann er für die durch das Versäumnis entstandenen Schäden haftbar gemacht werden. Der Vermieter muss den Mieter rechtzeitig informieren, wenn er Reparaturen oder Renovierungen am Mietobjekt durchführen lassen möchte.

8. Wer haftet für Schäden?

Schäden an einer gemieteten Garage oder an einem Parkplatz, die vom Mieter verursacht wurden, sind auch von ihm zu begleichen. Dies gilt auch für Mängel und Schäden, die als Folge von fahrlässigem oder missbräuchlichem Handeln entstanden sind. Normaler Verschleiss und die Instandhaltung des Mietobjekts bei normaler Nutzung liegen im Haftungsbereich des Vermieters.

Jetzt Parkplatz oder Garage inserieren

In der Regel ist die Vermietung einer Garage oder eines Stellplatzes keine komplizierte Sache und vermutlich wirst du auch schnell einen geeigneten Interessenten finden. Beachte einfach die Tipps und Hinweise oben und schalte hier dein Inserat für deinen Stellplatz .