Umzug in die Schweiz: Was du alles wissen musst

23.05.2023

Du lebst im Ausland und planst einen Umzug in die Schweiz? Wir zeigen dir, wie du dabei am besten vorgehst: Hier gibt es alle Informationen rund um Aufenthaltsbewilligungen, Zollformalitäten und die Wohnungssuche in der Schweiz.

Umzug in die Schweiz: Was du alles wissen musst

Formalitäten für den Aufenthalt in der Schweiz

Die Schweiz liegt im Herzen von Europa, ist aber kein EU-Mitglied. Darum ist eine Auswanderung in die Schweiz komplizierter als die Auswanderung in ein Land, welches EU-Mitglied ist. Wenn du längerfristig in der Schweiz leben willst, musst du dich beim Amt des Zielkantons melden.

Aufenthalt in der Schweiz ohne Arbeit

Als Ausländer:in kannst du dich in der Schweiz aufhalten, ohne zu arbeiten. Dafür musst du aber einige Voraussetzungen erfüllen.

Aufenthalt unter 90 Tage: Du benötigst kein Visum. Vorsicht: Damit sind Aufenthalte von insgesamt höchstens 90 Tagen innerhalb von 6 Monaten gemeint. Die gezählten Tage müssen nicht am Stück sein.

Aufenthalt länger als 90 Tage: Du musst beim verantwortlichen kantonalen Migrationsamt eine Aufenthaltsbewilligung beantragen. Damit du deinen Wohnsitz in die Schweiz verlegen kannst, müssen die folgenden Anforderungen erfüllt sein:

  • Du musst finanziell unabhängig sein und ohne Sozialhilfe leben können.
  • Du musst eine Krankenversicherung besitzen, die auch Unfallkosten trägt.
  • Falls du studieren möchtest: Du musst einen Nachweis (Immatrikulationsbescheinigung) vorweisen können, der bestätigt, dass du an einer Hochschule / Universität eingeschrieben bist.

Die Aufenthaltsbewilligung ist fünf Jahre gültig und wird automatisch verlängert, wenn du die Anforderungen weiterhin erfüllst. Wenn du studierst, wird die Bewilligung entweder für die komplette Dauer des Studiums ausgestellt oder muss jährlich bis zum Ende der Ausbildung verlängert werden.

Als Ausländer:in in der Schweiz arbeiten

Wenn du als Ausländer:in in der Schweiz arbeiten willst, dann brauchst du eine Arbeitserlaubnis. Auch hier gibt es eine Unterscheidung, abhängig von der Dauer deines Aufenthaltes.

Tätigkeit von kurzer Dauer (unter 90 Tage): Du benötigst keine Bewilligung. Dein Arbeitgeber muss aber deine Erwerbstätigkeit mit dem Formular “Meldeverfahren für kurzfristige Erwerbstätigkeit” anmelden. Diese Meldung muss am Tag vor deinem ersten Arbeitstag eingehen.

Tätigkeit von langer Dauer (länger als 90 Tage): Bevor du in der Schweiz arbeiten kannst, musst du bei deiner Wohnsitzgemeinde eine Aufenthaltsbewilligung beantragen. Dort musst du zwei Dokumente vorlegen:

  • Gültiger Pass oder ID
  • Eine Arbeitsbestätigung (zum Beispiel ein Arbeitsvertrag)

Die ausgestellte Aufenthaltsbewilligung ist nicht nur für deinen ersten Arbeitgeber oder Wohnsitz gültig. Du darfst deinen Arbeitgeber wechseln. Die Dauer der Gültigkeit der Bewilligung ist von der Dauer deiner Anstellung abhängig.

Die Aufenthaltsbewilligungen der Schweiz: B, C, G und L

  • Bewilligung B (Aufenthaltsbewilligung): Wird vergeben, wenn der Arbeitsvertrag 12 Monate oder länger gültig ist. Die Gültigkeitsdauer beträgt 5 Jahre.
  • Bewilligung C (Niederlassungsbewilligung): Wird vergeben, wenn auswandernde Personen seit 5 Jahren ununterbrochen und “regulär” in der Schweiz leben. Die Gültigkeitsdauer ist unbegrenzt.
  • Bewilligung G (Grenzgängerbewilligung): Wird vergeben, wenn eine Person in der Schweiz arbeitet, aber den Wohnsitz auf der anderen Seite der Grenze hat. Wichtig: Personen mit Bewilligung G müssen einmal pro Woche zum Wohnsitz reisen.
  • Bewilligung L (Kurzaufenthaltsbewilligung): Wird für eine befristete Beschäftigung vergeben, die kürzer als 12 Monate dauert.

Wohnungssuche in der Schweiz

Die Wohnungssuche ist in den grösseren Städten der Schweiz aufgrund der Wohnungsknappheit eine grosse Herausforderung. Wegen der hohen Anzahl an Bewerber:innen pro Wohnung ist es wichtig, bei der Wohnungsbesichtigung einen positiven Eindruck zu hinterlassen. Dabei hilft es, wenn du die folgenden Dokumente immer bereit hältst:

  • Ausländerausweis
  • Pass
  • Betreibungsauskunft (vergleichbar mit der SCHUFA-Auskunft in Deutschland)
  • Kontakt vorheriger Vermieter:innen
  • Kopie des Arbeitsvertrags

Weitere Tipps kannst du in unserem Artikel zur Wohnungssuche finden.

Mit Hab und Gut durch den Zoll

Du hast deine Traumwohnung gefunden? Toll, jetzt müssen nur noch alle deine Möbel in die Schweiz verfrachtet werden. Damit es beim Zoll keine Probleme gibt, musst du die folgenden Dokumente vorbereiten:

  • Liste aller Gegenstände, die du in die Schweiz einführen willst
  • Formular (zweimal ausgedruckt) für die zollfreie Einfuhr von Umzugsgut
  • Beleg für den Kauf oder die Miete einer Unterkunft in der Schweiz

Du musst deinen Grenzübertritt nicht beim Zoll ankündigen. Optional ist dies aber möglich und kann den Ablauf an der Zollstelle beschleunigen. Du findest hier eine Übersicht über alle Zollstellen der Schweiz.

Das Bundesamt für Wohnungswesen stellt ausserdem kostenlos ein Infoblatt namens “Wohnen in der Schweiz” zur Verfügung. Dort werden wichtige Grundlagen und Tipps für den Alltag in 19 Sprachen vermittelt.