Wohnungssuche und Umzug während Coronavirus

17.02.2021

Die aktuelle Situation infolge der Ausbreitung des Coronavirus hat grosse Auswirkungen auf unseren Alltag. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) empfiehlt, möglichst zuhause zu bleiben und die sozialen Kontakte so stark wie möglich einzuschränken. Wir haben für dich deshalb einige Empfehlungen zum Umgang mit der Wohnungssuche und Umzügen zusammengestellt.

Wohnungssuche in der Coronakrise

Kann ich mich in trotz Coronavirus weiterhin nach einer Wohnung umschauen?

homegate.ch ist für dich nach wie vor ohne Einschränkungen verfügbar. Du hast rund um die Uhr die Möglichkeit, dich nach einem neuen Zuhause umzuschauen und in unseren Angeboten zu stöbern. Für einige Objekte auf homegate.ch ist eine virtuelle Besichtigung möglich ist. Du erkennst diese Objekte an einem entsprechenden Hinweis im Inserat.

Was mache ich, wenn ich einen Nachmieter finden muss?

Bist du auf der Suche nach einem Nachmieter für deine Wohnung, so kannst du diese weiterhin auf homegate.ch inserieren. Achte darauf, dass du dein Inserat möglichst aussagekräftig gestaltest und Fotos von sämtlichen Räumen zur Verfügung stellst. So kannst du eine mögliche spätere Besichtigung möglichst kurz halten. Berücksichtige für die Durchführung einer Wohnungsbesichtigung unsere Tipps im Abschnitt "Wohnungsbesichtigungen". Zudem kannst du unsere Liste von 360° Anbietern hier einsehen, um Besichtigungen digital zu unterstützen.

Möchtest du dein Objekt zwar auf homegate.ch anbieten, aber aktuell keine Besichtigungen durchführen? Wir bieten dir neu die Möglichkeit an, ein Inserat vorübergehend zu pausieren. Damit bleibt es zwar aufgeschaltet, allfällige Kontaktanfragen werden jedoch erst bei Reaktivierung übermittelt.

Was bedeutet es, wenn ein Inserat auf homegate.ch als "Pausiert" gekennzeichnet ist?

Wenn ein Inserat pausiert ist, bedeutet das, dass der Anbieter aktuell keine Besichtigungen durchführt. Du kannst jedoch weiterhin dein Interesse via Kontaktformular anmelden, um benachrichtigt zu werden, sobald Besichtigungen wieder möglich sind.

Wohnungsbesichtigungen durchführen

Können Wohnungsbesichtigungen weiterhin durchgeführt werden?

Ja, Wohnungsbesichtigungen sind weiterhin erlaubt. Wichtig ist jedoch, dass die vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) kommunizierten Regeln zu jeder Zeit eingehalten werden. Zudem gibt es einige weitere Empfehlungen, mit denen du für zusätzliche Sicherheit sorgen kannst.

Was muss bei Wohnungsbesichtigungen beachtet werden?

Für Anbieter einer Besichtigung:

  • Biete nach Möglichkeit Wohnungsbesichtigungen über eine Videokonferenz an. So kannst du den physischen Kontakt gänzlich umgehen.
  • Führe auf keinen Fall Besichtigungen durch, wenn du Krankheitssymptome aufweist.
  • Plane die Besichtigung so, dass jeweils nur eine einzige Person zur gleichen Zeit die Wohnung besichtigt. Vermeide die Durchführung von Sammelbesichtigungen.
  • Halte dich an einen Mindestabstand zu anderen Personen von zwei Metern.
  • Stelle Händedesinfektionsmittel und Seife zur Verfügung. Bitte den Besichtigenden, sich die Hände zu waschen oder zu desinfizieren, bevor ihr mit der Besichtigung startet.
  • Öffne im Vorfeld die Türen aller Räume, welche betreten werden dürfen, damit möglichst nichts berührt werden muss.

Für Besucher einer Besichtigung:

  • Bleibe auf jeden Fall zuhause, wenn du Krankheitssymptome verspürst.
  • Vermeide Händeschütteln sowie allfälligen weiteren Körperkontakt zu anderen Personen.
  • Halte dich an einen Mindestabstand zu anderen Personen von zwei Metern.
  • Nimm nach Möglichkeit Händedesinfektionsmittel mit zur Besichtigung.
  • Versuche, möglichst nichts zu berühren.

Besteht die Möglichkeit einer virtuellen Wohnungsbesichtigung?

Als Alternative zur Besichtigung kannst du hier unsere Liste von Partnern einsehen, die eine 360° Tour oder einen virtuellen Rundgang zur Verfügung stellen.

Wir werden so rasch wie möglich Inserate speziell kennzeichnen, welche Videobesichtigungen via WhatsApp/Facetime/Skype oder ähnlichem anbieten.

Umzug trotz Coronavirus

Kann mein Umzug stattfinden?

Ja, zum jetzigen Zeitpunkt sind Umzüge erlaubt. Plane deinen Umzug mit einer möglichst kleinen Gruppe an Umzugshelfern. Umzugsunternehmen ist es weiterhin gestattet, Umzüge durchzuführen. Die Umzugsunternehmen sind angewiesen, sämtliche vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) erlassenen Richtlinien zu befolgen.

  • Stelle den Umzugshelfern zur Sicherheit Seife oder Desinfektionsmittel zur Verfügung.
  • Vermeide Händeschütteln sowie weiteren Körperkontakt.
  • Halte dich an einen Mindestabstand zu anderen Personen von zwei Metern.
  • Halte dich nach Möglichkeit nicht im gleichen Raum auf wie deine Helfer.
  • Wenn du mit Helfern aus deinem privaten Umfeld umziehst, halte dich ebenfalls an die obigen Regeln und spanne nur so wenig Personen wie unbedingt nötig ein.
  • Von einem allfälligen Abendessen als Dankeschön siehst du ab und planst dies lieber zu einem späteren Zeitpunkt.

Kann meine Wohnungsübergabe stattfinden?

Ja, Wohnungsübergaben können weiterhin durchgeführt werden. Bitte prüfe auch hier, ob es möglich ist, diese ohne physischen Kontakt, wie beispielsweise mittels Video, durchzuführen. Sollte dies nicht möglich sein, halte dich wiederum an die Vorschriften des Bundesamts für Gesundheit (BAG).

Unterstützung in der Nachbarschaft

Wie können wir uns in der Nachbarschaft gemeinsam unterstützen?

In der aktuellen Zeit ist es wichtig, sich gegenseitig zu unterstützen. Insbesondere die Risikogruppen, d.h. über 65-jährige sowie Personen mit Vorerkrankungen, müssen geschützt werden. Biete deinen schutzbedürftigen Nachbarn deine Hilfe an, zum Beispiel beim Einkaufen. Klingle dafür aber auf keinen Fall an ihrer Wohnungstür, sondern biete deine Unterstützung schriftlich an, um den physischen Kontakt zu vermeiden.

Zudem wurden unzählige Facebook- und Whatsapp-Gruppen ins Leben gerufen mit dem Zweck, Hilfsbedürftige und Anbieter zusammenzubringen. Ein gutes Beispiel hierfür ist www.hilf-jetzt.ch.

Ganz wichtig: Solltest du oder jemand aus deinem Umfeld Symptome des Virus’ verspüren, dann bleib auf jeden Fall zuhause.

Vielen Dank für deine wertvolle Mithilfe in dieser schwierigen Zeit. Bei weiteren Fragen, erreichst du uns am einfachsten über unser Kontaktformular.