Müllentsorgung: Rechte und Pflichten

27.03.2021

In diesem Artikel informieren wir dich über Rechte und Pflichten von Mieter*innen und Vermieter*innen rund um die Themen Müllentsorgung, Recycling und Wiederverwertung.

Damit das mit der Müllentsorgung klappt, wie es sollte, braucht es die Mitarbeit von allen Parteien. Aber welche Voraussetzungen muss der Vermieter oder die Vermieterin schaffen? Und wann liegt der Ball bei dir als Mieter*in?

Rechte und Pflichten der Vermieter*innen

Grundsätzlich haben Vermieter*innen nur wenige Pflichten bei der Müllentsorgung. Es ist nicht vorgeschrieben, dass sie einen Container für die Müllsäcke der Bewohner*innen zur Verfügung stellen. Falls Vermieter*innen sich jedoch dafür entscheiden, müssen sie diesen sichern, zum Beispiel mit einem Schloss oder einer Überwachungskamera.

Wenn die Verwaltung ein Problem mit wild entsorgtem Müll oder unrechtmässig platziertem Sperrmüll hat, darf sie die Kosten niemals auf alle Mieter*innen überwälzen. Wenn Mieter*innen den Abfall zu früh auf die Strasse stellen und die Vermieter*innen herausfinden wollen, wer dafür verantwortlich ist, dürfen sie nicht einfach die Müllsäcke durchsuchen. Das ist nur erlaubt, wenn alle Mieter*innen des Hauses diesem Vorgehen zustimmen und es gemäss kantonalem Gesetz erlaubt ist.

Rechte und Pflichten der Mieter*innen

Du musst als Mieter*in selbst für Gebührensäcke oder Vignetten aufkommen. Wenn du Müll inkorrekt entsorgst, riskierst du eine Busse.

Mieter*innen müssen gemäss Mieterinnen- und Mieterverband für die folgenden Nebenkosten aufkommen, die für Vermieter*innen entstehen:

  • Gebührenanteil an den Kosten, die Vermieter*innen durch das Bereitstellen der Müllcontainer entstehen. Wenn du diese Jahresgebühr zahlst, entbindet dich das nicht von der Gebührensack-Pflicht. Dein gesamter Abfall muss trotzdem im Gebührensack im Container landen.
  • Kosten für die Grünabfuhr können auf den Mieter oder die Mieterin abgewälzt werden.

Wenn du am morgen vor der Arbeit deine Wohnung verlässt und dir aus dem Treppenhaus ein unangenehmer Geruch entgegenweht, ist der Start in den Tag alles andere als gelungen. Gute Neuigkeiten: Eigentlich sollte das nicht vorkommen.Denn das Treppenhaus gehört nicht zur gemieteten Wohnung und darf nicht zur Zwischenlagerung von stinkendem Abfall genutzt werden. Die einzige Ausnahme ist, wenn dieses Recht explizit im Mietvertrag oder in der Hausordnung erwähnt wird.

Das Entsorgen von Glas, Papier, Karton, Elektroschrott und so weiter liegt in deiner eigenen Verantwortung als Mieter*in. Je nach Wohngemeinde gibt es verschiedene Entsorgungsstellen für Sperrmüll und Sondermüll. Die Webseite abfall.ch hilft dir bei der korrekten Mülltrennung und zeigt dir, wo du eine Entsorgungsstelle in deiner Nähe findest .

Je nach Wohngemeinde werden Karton und Papier entweder getrennt oder gemischt gesammelt.

PET, Batterien, Textilien, Glas, Elektroschrott, Öl und diverse Chemikalien werden an Sammelstellen gesammelt (oftmals an Verkaufsstellen). Weitere Informationen dazu findest du auf der Webseite deiner Gemeinde.

Hier ein Lob an alle Bewohner*innen der Schweiz: Gemäss Zahlen von Swiss Recycling liegt die Recycling-Quote 2019 in der Schweiz bei 53%. Im europäischen Vergleich ist das eine starke Leistung. Das heisst aber nicht, dass wir uns auf die Schultern klopfen und uns ausruhen dürfen. Bei gewissen Teilbereichen, wie zum Beispiel dem Entsorgen von Batterien, gibt es noch Luft nach oben.