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Müllentsorgung: Rechte und Pflichten

27.03.2021

Hier erfährst du alles über Rechte und Pflichten rund um die Themen Müllentsorgung, Recycling und Wiederverwertung.

Damit das mit der Müllentsorgung klappt, wie es sollte, braucht es die Mitarbeit von allen Parteien. Aber welche Voraussetzungen muss die Verwaltung? Und wann liegt der Ball bei dir als Mietpartei?

Rechte und Pflichten der Verwaltung

Grundsätzlich haben Verwaltungen nur wenige Pflichten bei der Müllentsorgung. Es ist nicht vorgeschrieben, dass sie einen Container für die Müllsäcke der Mietparteien zur Verfügung stellen. Falls sie sich jedoch dafür entscheiden, müssen sie diesen sichern, zum Beispiel mit einem Schloss oder einer Überwachungskamera.

Wenn die Verwaltung ein Problem mit wild entsorgtem Müll oder unrechtmässig platziertem Sperrmüll hat, darf sie die Kosten niemals auf alle Mietparteien überwälzen. Wenn diese den Abfall zu früh auf die Strasse stellen und die Verwaltung herausfinden will, wer dafür verantwortlich ist, darf sie nicht einfach die Müllsäcke durchsuchen. Das ist nur erlaubt, wenn alle Mieterparteien des Hauses diesem Vorgehen zustimmen und es gemäss kantonalem Gesetz erlaubt ist.

Rechte und Pflichten der Mietparteien

Du musst als Mietpartei selbst für Gebührensäcke oder Vignetten aufkommen. Wenn du Müll inkorrekt entsorgst, riskierst du eine Busse.

Ausserdem müssen Mietparteien gemäss Mieterverband für die folgenden Nebenkosten aufkommen, die entstehen:

  • Gebührenanteil an den Kosten, die Vermieter durch das Bereitstellen der Müllcontainer entstehen. Wenn du diese Jahresgebühr zahlst, entbindet dich das nicht von der Gebührensack-Pflicht. Dein gesamter Abfall muss trotzdem im Gebührensack im Container landen.
     
  • Kosten für die Grünabfuhr können auf die Mietpartei abgewälzt werden.

Wenn du am morgen vor der Arbeit deine Wohnung verlässt und dir aus dem Treppenhaus ein unangenehmer Geruch entgegenweht, ist der Start in den Tag alles andere als gelungen. Gute Neuigkeiten: Eigentlich sollte das nicht vorkommen, denn das Treppenhaus gehört nicht zur gemieteten Wohnung und darf nicht zur Zwischenlagerung von stinkendem Abfall genutzt werden. Die einzige Ausnahme ist, wenn dieses Recht explizit im Mietvertrag oder in der Hausordnung erwähnt wird.

Das Entsorgen von Glas, Papier, Karton, Elektroschrott und so weiter liegt in deiner eigenen Verantwortung. Je nach Wohngemeinde gibt es verschiedene Entsorgungsstellen für Sperrmüll und Sondermüll. Die Webseite abfall.ch hilft dir bei der korrekten Mülltrennung und zeigt dir, wo du eine Entsorgungsstelle in deiner Nähe findest .

Je nach Wohngemeinde werden Karton und Papier entweder getrennt oder gemischt gesammelt.

PET, Batterien, Textilien, Glas, Elektroschrott, Öl und diverse Chemikalien werden an Sammelstellen gesammelt (oftmals an Verkaufsstellen). Weitere Informationen dazu findest du auf der Webseite deiner Gemeinde.

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