Baumängel bei Neubauwohnungen: Das sind deine Rechte

31.03.2023

Der Umzug in eine neue Wohnung ist etwas Schönes. Bis man sich mit Themen wie Baumängel oder Verzögerungen herumschlagen muss. Wichtig ist dabei, dass du dir als Mieter*in deiner Rechte bewusst bist. Entscheidend sind bei diesem Thema Verträge und Abmachungen.

Für Mängel am Bauwerk gilt grundsätzlich eine Verjährungsfrist von fünf Jahren ab der Abnahme. Mängel, die bei der Abnahme nicht erkennbar waren (sogenannte verdeckte Mängel) sind gemäss den Bestimmungen des Obligationenrechts sofort nach deren Entdeckung zu rügen, sonst verwirkt der Bauherr oder die Bauherrin die Rechte. Auch für diese Mängel gilt die Verjährungsfrist von fünf Jahren ab der Abnahme.

Grosszügiger fallen die Bestimmungen der SIA-Norm 118 aus: Hier ist die Rüge von Mängeln während der ersten zwei Jahre ab der Abnahme jederzeit möglich. Die Garantiefrist läuft dann noch einmal drei weitere Jahre. Während dieser Zeit müssen allfällige Mängel unverzüglich gerügt werden. Die SIA-Norm 118 gilt aber nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.

Häufige Baumängel

Wir haben für dich die häufigsten Baumängel zusammengetragen. Halte danach Ausschau, wenn du in eine neue Wohnung ziehst.

  • Fehlerhafte Badabdichtung: Wenn Wände im Bad trotz richtigem und regelmässigem Lüften feucht und schimmlig sind, deutet das auf eine mangelhafte Badabdichtung hin.
  • Feuchter Estrich: Wenn im Estrich der Bodenbelag zu früh verlegt wird, zeigen sich die Feuchtigkeitsschäden erst einige Zeit später. Wenn im Estrich plötzlich Verfärbungen und Feuchte Ränder auftreten, wurde wohl zu früh verlegt.
  • Feuchter Dachbereich: Auch das Dach ist anfällig für Schimmelbildung. Also immer einen Blick nach oben werfen.
  • Kalte Fussbodenheizung: Deine Wohnung bleibt im Winter trotz Bodenheizung kalt? Es könnte sein, dass die Fussbodenheizung nicht korrekt ausgelegt wurde.

Fazit: Auch beim Thema Baumängel hilft es dir, wenn du über deine Rechte, die geltenden Normen und die Rahmenbedingungen Bescheid weisst. So kannst du optimale Entscheidungen treffen und verhindern, dass du im schlimmsten Fall auf hohen Kosten sitzen bleibst.

Baumängel bei Stockwerkeigentum

Handelt es sich beim Problemobjekt um eine Eigentumswohnung und nicht eine Mietwohnung, wird es noch etwas komplizierter. Die Lage ist je nach betroffenem Gebäudeteil eine andere. Man muss zwischen der einzelnen Eigentumswohnung und dem Dach, den Aussenräumen, der geteilten Tiefgarage sowie weiteren gemeinschaftlichen Gebäudeteilen unterscheiden. Wenn ein Baumangel die eigene Wohnung betrifft, kann jede*r Stockwerkeigentümer*in selbst aktiv werden und die Nachbesserung und Behebung von Baupfusch verlangen. Falls es gemeinschaftliche Teile betrifft, zum Beispiel einen Wasserschaden in der Tiefgarage, müssen sich die Eigentümer*innen absprechen. Bei Bagatellmängeln reicht eine interne Absprache, bei grösseren Mängeln lohnt sich eine juristische Beratung.