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- Mieterschaft
Kündigung des Mieters
Es gibt befristete und unbefristete Mietverhältnisse. Ohne anders lautende ausdrückliche und schriftlich festgehaltene Vereinbarung der Parteien wird immer von einem unbefristeten und somit kündbaren Mietverhältnis ausgegangen.
Ordentliche Kündigung
Die Kündigung kann sowohl vom Vermieter als auch vom Mieter ausgesprochen werden. Dabei ist die gesetzliche oder im Mietvertrag festgehaltene Mindestfrist zu beachten. Haben die Parteien bezüglich der Kündigungstermine keine anders lautende Vereinbarung getroffen, ist jeweils auf einen ortsüblichen Kündigungstermin zu kündigen.
Ausserordentliche Kündigung
Auch die vorzeitige Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Sie ist auf den nächstmöglichen Kündigungstermin wirksam. Der Mieter kann aber auch ohne Einhaltung von Kündigungsfrist und -termin ausziehen, wenn er dem Vermieter mindestens einen (besser: mehrere!) solventen und zumutbaren Ersatzmieter anbietet, der die Wohnung zum gewünschten Termin und zu den bisherigen mietvertraglichen Konditionen übernehmen würde. Die Mieterschaft ist erst befreit, wenn der Mietinteressent den Vertrag unterzeichnet hat. Am Besten lässt man sich das vom Vermieter schriftlich bestätigen.
Form und Zeitpunkt der Kündigung
Kündigungen sind schriftlich zu machen und eigenhändig von allen Vertragsparteien zu unterzeichnen. Die Kündigung muss spätestens am letzten Tag vor Beginn der Kündigungsfrist (im Geschäftsverkehr zur Geschäftszeit) beim Vermieter eintreffen. Aus Beweisgründen wird dringend empfohlen, die Kündigung mittels eingeschriebener Postsendung zuzustellen. Diese gilt dem Adressaten an dem Tag als zugegangen, an dem sie zugestellt wird oder erstmals auf der Poststelle abgeholt werden kann.
Mehrere Mieter
Wenn mehrere Mieter gemeinsam (z. B. Konkubinatspaare, Wohngemeinschaften) eine Wohnung mieten, kann ein einzelner Mieter zwar jederzeit ausziehen, aber er haftet weiterhin solidarisch für die Verbindlichkeiten aus dem gemeinsam abgeschlossenen Mietvertrag.
Gemeinsam mieten und kündigen
Eine von mehreren Mietern gemeinsam gemietete Wohnung kann nur gemeinsam gekündigt werden. Die Kündigung nur eines Mieters ist nichtig und hat keinerlei rechtliche Wirkung.
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