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Kündigung Mietvertrag: So gehst du bei der Kündigung einer Wohnung vor
Wenn du eine gemietete Wohnung kündigen willst, gibt es einige Dinge zu beachten, damit es nicht zu bösen Überraschungen kommt. In diesem Artikel haben wir unsere Tipps zur reibungslosen Kündigung durch Mieterschaft zusammengefasst.
Wie und wann kündige ich einen Mietvertrag korrekt?
Kündigungen sind schriftlich zu erstellen und eigenhändig von allen Vertragsparteien zu unterzeichnen. Die Kündigung muss spätestens am letzten Tag vor Beginn der Kündigungsfrist (im Geschäftsverkehr zur Geschäftszeit) bei der Verwaltung eintreffen.
Aus Beweisgründen empfehlen wir, die Kündigung mittels eingeschriebener Postsendung zu verschicken. Diese gilt dem Adressaten an dem Tag als zugegangen, an dem sie zugestellt wird oder erstmals auf der Poststelle abgeholt werden kann.
Kündigung bei Familien, Konkubinatspaaren und Wohngemeinschaften
Wenn mehrere Personen gemeinsam eine Wohnung mieten, beispielsweise als Ehepaar, Konkubinatspaar oder als Wohngemeinschaft, kann eine einzelne Partei jederzeit ausziehen. Sie haftet aber weiterhin solidarisch für die Verbindlichkeiten aus dem gemeinsam unterzeichneten Mietvertrag.
Gemeinsam mieten, gemeinsam kündigen
Eine von mehreren Personen gemeinsam gemietete Wohnung kann auch nur gemeinsam gekündigt werden. Die Kündigung nur eines Mieters ist nichtig und hat keine rechtliche Wirkung.
Eine Kündigung einer Familienwohnung, die vom Ehepaar bewohnt wird, muss immer von beiden Ehepartnern unterzeichnet sein, auch wenn nur ein Ehepartner den Mietvertrag unterzeichnet hat (Art. 266m OR). Diese Regel gilt auch für eingetragene Partnerschaften.
Kündigung der Wohnung: Unbefristeter oder befristeter Vertrag
Grundsätzlich wird zwischen befristeten und unbefristeten Mietverträgen unterschieden.
- Unbefristeter Vertrag: Wenn du mit deiner Verwaltung keine anders lautende (schriftlich festgehaltene) Vereinbarung hast, ist der Vertrag unbefristet und von beiden Vertragsparteien unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen und Termine kündbar.
- Befristeter Vertrag: Wenn im Mietvertrag die Mietperiode festgehalten ist, liegt ein befristeter Vertrag vor.
Ordentliche Kündigung
Eine ordentliche Kündigung kann immer von beiden Seiten ausgesprochen werden: sowohl von der vermietenden Partei als auch von Mietenden. Beide Parteien müssen sich dabei an die gesetzliche oder die im Mietvertrag festgehaltene Mindestfrist halten. Im Allgemeinen gilt, das Fristen verlängert, nicht aber gekürzt werden können.
Vermietende können aus diversen Gründen aussprechen. Hier findest du alle wichtigen Informationen zur Kündigung durch Vermietende.
Auch Eigenbedarf kann zur Kündigung durch vermietende Parteien führen. Du möchtest mehr dazu erfahren? Hier geht es zu unserem Beitrag zur Kündigung wegen Eigenbedarf.
Wichtig: Vermietende müssen eine Kündigung schriftlich mit einem amtlichen Formular an sämtliche Vertragsparteien schicken. Wird kein amtliches Formular verwendet, ist die Kündigung nicht gültig.
Gesetzliche Fristen in der Schweiz
In der Schweiz gelten die folgenden gesetzlichen Fristen:
- Für Mietwohnungen: Drei Monate
- Für Geschäftsräume: Sechs Monate
- Für möblierte Zimmer und separate Einstellplätze: Zwei Wochen
Hier findest du weitere Informationen zu Kündigungsfristen in der Schweiz.
Ortsübliche Kündigungstermine in der Schweiz
Haben die Vertragsparteien bezüglich der Kündigungstermine im Mietvertrag keine andere Vereinbarung getroffen, ist jeweils auf einen ortsüblichen Kündigungstermin zu kündigen. Allgemeine Kündigungstermine unterscheiden sich von Kanton zu Kanton (und können sich sogar nach Gemeinden unterscheiden). Daher ist es äusserst wichtig, diese Termine frühzeitig zu prüfen.
Hier findest du unsere Übersicht zu den üblichen Kündigungsterminen in der Schweiz.
Wichtig: Eine Kündigung hat zwingend spätestens am letzten Werktag vor Beginn der Kündigungsfrist bei Vermietenden einzutreffen.
Beispiel: Falls du auf den 30. Juni kündigen möchtest, muss deine Kündigung entsprechend bis spätestens am 31. März bei deiner Vermieterin oder deinem Vermieter eintreffen. Falls eine Kündigung verspätet eintrifft, ist sie erst zu einem späteren Zeitpunkt gültig. Nämlich ab dem nächsten zulässigen Kündigungstermin. Plane deine Kündigung entsprechend zeitig. Versäumst du den richtigen Zeitpunkt, kannst du deine Wohnung schlimmstenfalls erst mehrere Monate später kündigen.
Ausserordentliche Kündigung
Eine Kündigung ist auf den nächstmöglichen Kündigungstermin wirksam. Du kannst aber auch ohne Einhaltung von Kündigungsfrist und -termin ausziehen: In diesem Fall musst du der Verwaltung mindestens eine (besser mehrere) solvente und zumutbare Personen zur Ersatzmiete vorschlagen, welche die Wohnung zum gewünschten Termin und zu den bisherigen mietvertraglichen Konditionen übernehmen würde.
Ist der neue Vertrag unterzeichnet, bist du von deinen Pflichten entbunden. Findest du keinen zumutbaren Nachmieter, musst du den Mietzins bis zum Ablauf der Kündigungsfrist weiter bezahlen.
Was muss im Kündigungsschreiben stehen?
Es gibt mehrere Punkte, die optional in einem Kündigungsschreiben aufgeführt werden können. Gewisse Informationen müssen jedoch auf jeden Fall in einem Kündigungsschreiben stehen:
- Name und Adresse der mietenden Person(en)
- Name und Adresse der Vermieterschaft / Verwaltung
- Datum des Schreibens
- Betreff, z.B 'Kündigung des Mietvertrags für die Wohnung an der [Adresse].'
- Kündigungserklärung, z.B. ein Satz wie: 'Hiermit kündige ich den Mietvertrag für die Wohnung an der [Adresse] fristgerecht per [Datum].'
- Kündigungsdatum / Termin
- Unterschrift
Alternativ kannst du auch unsere interaktive Vorlage für die Wohnungskündigung verwenden.
FAQ zur Wohnungskündigung
Die Kündigung muss an die im Mietvertrag aufgeführte Verwaltung oder vermietende Partei geschickt werden. Wichtig ist, dass sie rechtzeitig eintrifft. Aus Beweisgründen empfiehlt sich der Versand per Einschreiben.
Ja, in der Schweiz kannst du eine Wohnung fristlos, sprich ausserordentlich, kündigen. Gemäss Schweizerischem Obligationenrecht (OR) ist dies jedoch an sehr strenge gesetzliche Bedingungen gebunden. Wer vorzeitig ausziehen möchte, kann der Verwaltung eine solvente und zumutbare Nachmieterschaft vorschlagen, die den Vertrag übernimmt.
Bei der Wohnungsübergabe wird der Zustand der Wohnung protokolliert. Gibt es keine offenen Forderungen oder Schäden, wird die Mietkaution nach Abschluss des Mietverhältnisses zurückerstattet.
In der Schweiz gilt die Wohnungskündigung dann als zugestellt, wenn sie der Adressatin oder dem Adressaten durch die Post ausgehändigt wurde. Für den Fall, dass eine Zustellung nicht möglich war, gilt der erste Tag, an dem der entsprechende Brief gemäss Abholeinladung hätte abgeholt werden können.
Als erstes muss in der Kündigung das Datum stehen, zu welchem du die Wohnung kündigen möchtest. Zweitens solltest du das Datum angeben, an welchem du den Brief verfasst hast, damit das Schreiben zeitlich eingeordnet werden kann.
Nein, in der Schweiz ist eine Wohnungskündigung per Mail nicht gültig. Eine Kündigung muss eigenhändig unterschrieben sein. Wir empfehlen, eine Kündigung mittels eingeschriebener Postsendung zu verschicken. Auch eine persönliche Zustellung ist möglich.
Zumutbare Nachmieterinnen und Nachmieter müssen zahlungsfähig und bereit sein, den Mietvertrag zu den gleichen Bedingungen zu übernehmen.
Wird eine Kündigung angefochten, prüft die Schlichtungsbehörde, ob die Fristen eingehalten worden sind, das richtige amtliche Formular zur Kündigung verwendet worden ist und die Kündigung an alle Parteien zugestellt wurde. Wurde die Kündigung nicht korrekt durchgeführt, ist sie ungültig.