Wie viel Kinderlärm ist erlaubt?

29.04.2021

Es gibt kein Recht auf absolut ruhiges Wohnen. Das Mietrecht verlangt aber Rücksicht von allen Bewohnern und Bewohnerinnen, ob mit oder ohne Kinder. Du findest in diesem Artikel eine Übersicht über das Thema Kinderlärm und was du tun kannst, wenn es mal laut wird.

Wie viel Kinderlärm ist erlaubt?

Kinder dürfen alles, was zu einem normalen Kinderleben gehört: Trampeln, Schreien, Dinge durch die Luft werfen und Bobbycar fahren. Auch der Besuch von lauten Spiel-Gspäändli und das Feiern von Kindergeburtstagen ist erlaubt. Das Mietrecht verlangt Rücksicht von allen Bewohner*innen, egal ob mit oder ohne Baby. Die Nachbarschaft muss den üblichen Kinderlärm grundsätzlich tolerieren. Gleichzeitig sollten Eltern aber auch möglichst viel Rücksicht auf die Ruhebedürfnisse der anderen Hausbewohner*innen nehmen. Ein friedliches Zusammenleben basiert auf einer gegenseitigen Rücksichtnahme.

Ruhezeiten sind verpflichtend

Als Ruhezeiten gelten die Mittagsstunden und die Nachtstunden nach 22 Uhr. Es kann aber auch sein, dass im Mietvertrag örtlich verschiedene Ruhezeiten vorgeschrieben werden. Es lohnt sich, den Mietvertrag genauer anzuschauen. 

Während diesen Ruhezeiten gilt es grundsätzlich, Lärm möglichst zu vermeiden. Aber auch hier kann natürlich nicht ausgeschlossen werden, dass die Kinder trotzdem schreien. Dies gilt nicht als Verletzung der Pflicht zur Einhaltung der Ruhezeiten. Wenn du an deine Kindheit zurückdenkst, wird es dir sicher leichter fallen, bei einer solchen “Ruhestörung” verständnisvoll zu reagieren. Findest du in deinem Mietvertrag eine Klausel, die Kündigungen für den Fall von Nachwuchs vorsieht, kannst du diese ignorieren. Diese Klausel ist eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte und als solche gemäss Art. 271a OR nichtig.

Raus an die frische Luft

Auch wenn den kleinen Kindern grundsätzlich alles, was zum normalen Kinderleben gehört, erlaubt ist, gilt es den gesunden Menschenverstand walten zu lassen. Fussballmatches sollten beispielsweise besser draussen oder in der Nähe von öffentlichen Spielplätzen veranstaltet werden, statt im Wohnzimmer zwischen Pflanzen und Fernseher. So schont ihr neben dem Mobiliar und der Wohnung auch die Beziehung mit der Nachbarschaft. Und die Kleinen können Gleichaltrige treffen und frische Luft tanken.

 Auch Musik ist erlaubt

Kinder dürfen auch in der Wohnung ein Instrument erlernen. Einwände können höchstens bei besonders lauten Instrumenten wie Trompeten oder Schlagzeugen gemacht werden. Ruhezeiten müssen bei Instrumenten jedoch strikt eingehalten werden. Pro Tag sind maximal drei Stunden Üben erlaubt.

Unser Tipp: Elektrische Instrumente wie Keyboard, E-Gitarre oder E-Bass können Kinder auch ohne Probleme mit Kopfhörern üben. Das schont nicht nur die Nachbar*innen, sondern auch die Ohren des restlichen Haushalts.

Was tun, wenn dich die Nachbarskinder stören?

Wenn dich die lärmenden Kinder der Nachbarschaft stören, suchst du am besten das Gespräch mit der Familie. Du wirst staunen, wie viele Ärgernisse sich im direkten Gespräch aus der Welt schaffen lassen. Erkläre ruhig und sachlich, was dich am allermeisten stört. 

Hierbei ist es wenig hilfreich, dich einfach generell aufzuregen. Versuche stattdessen, darauf hinzuweisen, was dich genau stört. Sinnvoll ist es, gemeinsame Abmachungen zu treffen und festzuhalten, was künftig geändert werden soll. Gib deinen Nachbarn und Nachbarinnen Zeit, um etwas am Problem zu ändern. Sollte ein Gespräch keine Besserung bringen, hast du natürlich auch die Möglichkeit, deine Verwaltung zu kontaktieren. Diese Option solltest du aber nur als letzten Ausweg wählen.

Darf lärmigen Familien gekündigt werden?

Wegen Kinderlärms im normalen Rahmen darf einer Familie nicht gekündigt werden. Bei sehr schwierigen Fällen, in welchen sich die Mietpartei nicht an die geltenden Regeln hält und unter den Parteien keine Einigung gefunden werden kann, ist es möglich, dass ein Vermieter oder eine Vermieterin keinen anderen Ausweg sieht. Aber: Wird einer Familie gekündigt, weil ein Kind zu viel Lärm macht, kann die Kündigung vor die Schlichtungsbehörde gezogen werden. Diese versucht anschliessend, eine Einigung zwischen den Parteien zu finden.