Hausordnung: Was muss ich als Mieter:in beachten?

Hausordnung: Was muss ich als Mieter:in beachten?

10.04.2021

Die Hausordnung regelt das Zusammenleben zwischen den Mietparteien in einer Liegenschaft und ist Bestandteil des Mietvertrags. In vielen Hausordnungen findet man heute jedoch Vorschriften, die nicht mehr zeitgemäss wirken. In diesem Beitrag erklären wir dir, was deine Rechte und Pflichten bezüglich der Hausordnung sind und wie du am besten vorgehst, wenn es zu Konflikten im Zusammenleben mit deinen Nachbarn kommt.

Die Hausordnung ist Bestandteild des Mietvertrags

In Sachen Hausordnung gilt grundsätzlich: Die Verwaltung bzw. der Hauseigentümer oder die Hauseigentümerin darf nicht irgendwelche Spielregeln nach eigenem Gutdünken einfordern und im Wohnalltag durchsetzen. Allfällige Einschränkungen und Verbote sind in einer Hausordnung schriftlich festzulegen.

Wichtig ist auch, dass dieses Dokument bei Vertragsabschluss, also beim Antritt des Mietverhältnisses, als Bestandteil des Vertrags festgelegt wurde (hier findest du mehr Informationen rund um den Mietvertrag).

Streng genommen stellen spätere Änderungen der Hausordnung eine Vertragsänderung dar – sie müssen vom Vermieter oder der Vermieterin formell korrekt umgesetzt werden (Vertragsänderung mit Formular etc.).

Hausordnung: die Leitplanken

Die Gebote und Verbote müssen einen sachlichen Grund haben und verhältnismässig sein. Ein Beispiel: In einem Mietshaus in einer Stadt oder in einem mittelgrossen Ort darf die Verwaltung kaum vorschreiben, was an Balkondekoration oder an Blumen erwünscht ist und was nicht. Es muss einen rationalen, sachlichen Grund für solche Anordnungen geben.

Wer hingegen in einem denkmalgeschützten Emmentaler Bauernhaus zur Miete lebt, muss damit rechnen, dass  die Blumenwahl nicht völlig frei wählbar ist. Hier könnte es mit Rücksicht auf das Dorfbild vertretbar erscheinen, rote Geranien vorzuschreiben und unpassenden Blumenschmuck zu untersagen.

Sind veraltete Regeln zu befolgen?

In vielen Hausordnungen finden sich auch heute noch Vorschriften, die aus der Zeit gefallen scheinen, wie zum Beispiel das sonntägliche Waschverbot oder Vorschriften, wie und wann ein Teppich korrekt ausgeklopft wird. Grundsätzlich ist man der Auffassung, dass solche Vorschriften heute nicht mehr zeitgemäss und kaum noch zu begründen sind. Allzu rigide Spielregeln stammen meist aus Zeiten, als die Waschmaschinen noch ohrenbetäubend lärmten.

Kommt hinzu, dass neuere Wohnungen und vor allem auch die Waschküchen viel weniger ringhörig sind als früher. Aber auch die Lebensgewohnheiten sind im Wandel. Viele Menschen sind unter der Woche berufstätig; sie alle wissen es zu schätzen, auch einmal abends oder an einem Wochenende waschen zu können. Rein rechtlich gesehen kann man solche Regeln also ignorieren.

Die Verwaltung kann beispielsweise mit der Begründung, dass du trotz Verbot am Sonntag gewaschen hast, nichts unternehmen. Vielleicht findet sie allerdings einen anderen Grund, der akzeptiert wird.

Muss ich extreme und einschneidende Regeln hinnehmen?

Allzu extreme und einschneidende Spielregeln (zum Beispiel kein Besuch am Sonntag oder Hausschuhe-Pflicht in der Wohnung) sind nicht durchsetzbar. Verbote, die ohne sachlichen Grund und unverhältnismässig sind, musst du nicht beachten.

Aber Vorsicht: Soweit gegen die Hausordnung nichts einzuwenden ist, darf die Verwaltung die nötigen Massnahmen ergreifen, um sie auch durchzusetzen. Im schlimmsten Fall droht sogar die Kündigung der Wohnung. Im Übrigen werden ja die Spielregeln oft gar nicht der Verwaltung wegen aufgestellt, sondern ganz einfach weil sich die meisten Mieterinnen und Mieter gewisse Rahmenbedingungen wünschen.

Was wären im Extremfall die Sanktionsmöglichkeiten? 

Wer keine Rücksicht auf die anderen nimmt oder die Regeln der Hausordnung verletzt, muss mit gröberen Konsequenzen rechnen. In der Praxis dürfte es aber nur selten zu Kündigungen kommen. Vorgängig muss die Verwaltung die fehlbaren Personen ermahnen und im Widerholungsfall die Wohnungskündigung androhen.

Hausordnung: Tipps für die Praxis

Im Folgenden haben wir für dich einige 'Dauerbrenner' rund um das Thema Wohnalltag und Hausregeln zusammengetragen und erklären dir, wie du damit am besten umgehst.

Lärm und Rücksichtnahme

Grundsätzlich gelten die örtlichen Polizeiverordnungen. Diese können je nach Region und Stadt unterschiedlich sein. Allgemein gilt: Nachtruhe ab 22 Uhr. Das Gesetz verlangt im Übrigen ein gewisses Mass an Rücksichtnahme im Zusammenleben.

Was das konkret heisst, ist von Fall zu Fall auszulegen. Nächtliches Duschen darf kaum verboten werden. Hingegen soll man nicht mitten in der Nacht einen veritablen Streit in der Wohnung austragen, der allen anderen den Schlaf raubt. Nach 22 Uhr sollte der 'Wohn- oder sonstige Lärm' nicht lauter als Zimmerlautstärke sein.

Haustiere

Bei der Haustierhaltung ist die Schweizer Rechtsprechung ausgesprochen streng. Der Mietvertrag kann die Anschaffung von Haustieren von der Zustimmung der Verwaltung abhängig machen. Wenn die Verwaltung einen Antrag ablehnt, sind in einem solchen Fall keine weiteren Begründungen notwendig.

Auch kann ein Mietvertrag ein generelles Tierhalteverbot enthalten. Unproblematische Kleintiere dürfen aber nicht untersagt werden. Man darf also ein Aquarium mit Zierfischen, Kanarienvögel, Hamster oder Meerschweinchen in der Wohnung halten. Weitere Informationen rund ums Thema Haustier in Mietwohnungen findest du hier.

Musizieren

Auch hier kommt es auf das Störungspotenzial und die Lautstärke an. Wer seiner Passion am Trompetenspiel oder an einem Schlagzeug nachgehen will, muss mit Verboten rechnen – dies tolerieren meist weder die Nachbarn noch die Verwaltungen. Hausmusik kann aber nicht generell verboten werden (Klavier, Flöte, Gitarre, Geige etc.). Je nach Hausordnung und Umständen sind bestimmte Zeiten einzuhalten, zum Beispiel nicht mehr als zwei bis drei Stunden pro Tag.

Balkone

Manche Verwaltungen schreiben ein einheitliches Erscheinungsbild vor oder verbieten bestimmte Varianten von Sichtschutz (Tücher, Schilfmatten etc.). Was die Balkoneinrichtung und -möblierung betrifft, ist aber auf Verhältnismässigkeit und sachliche Begründung zu achten (zum Beispiel Architektur, Denkmalschutz, besonderes Erscheinungsbild der Fassade).

Grillieren

Besonders umstritten ist das Grillieren auf Balkonen. Manche Hausordnungen untersagen das Grillieren ausdrücklich. Auch hier gilt aber: Grillfans sollten auf ihre Nachbarschaft Rücksicht nehmen. Wenn der Rauch oder die Geruchsbelästigung nicht ausufert, erscheint ein striktes Verbot heute nicht mehr zeitgemäss.

Bei Konflikten Dialog suchen mit der Nachbarschaft

Was empfehlen wir, wenn es doch zu Konflikten beim Zusammenleben kommt? Hier gilt die bewährte Weisheit 'der Ton macht die Musik'. Wer auf eine freundliche Art mit seinen Mitmenschen kommuniziert und auf Störquellen hinweist, wird viel eher die gewünschte Rücksichtnahme erreichen. Zunächst das direkte Gespräch zu suchen, ist meist der beste Weg. Wenn das zu nichts führt, kann man sich immer noch an die Verwaltung wenden.