Herbstlaub und Laubbläser

06.11.2022

Wer ist verantwortlich für die Beseitigung von Laub? Was muss ich beachten, wenn ich einen Laubbläser verwende? Und was kann ich tun, wenn meine Nachbar*innen oder die Hausmeister mit dem Laubbläser lärmen? Wir verraten es dir!

Sobald im Herbst die Blätter von den Ästen fallen und sich am Boden sammeln, sorgen Laubbläser immer wieder für Konfliktpotential. Ausserdem können nasse Blätter auf dem Boden schnell rutschig und somit zu einer Unfallgefahr werden. 

Wenn du ein paar Tipps beachtest und den gesunden Menschenverstand walten lässt, kannst du den nächsten Streit wegen des Herbstlaubs mit den Nachbar*innen aber vermeiden.

Wer ist zuständig für die Entfernung von Falllaub?

Hauseigentümer*innen sind dafür verantwortlich, ihre Liegenschaft so zu unterhalten, dass bei der bestimmungsgemässen Benutzung keine Gefahr besteht. Im Herbst muss ein*e Hauseigentümer*in also das Laub von den Gehwegen entfernen, sodass keine Unfallgefahr durch Ausrutschen besteht. 

Wenn es zu einem Unfall kommt, haftet die Person, welche die Liegenschaft besitzt -  selbst wenn ein*e Hausmeister*in mit der Laubbeseitigung beauftragt wurde. Wenn der Hausmeister diese Pflicht vernachlässigt hat, kann die Liegenschaftsbesitzerin Schadensersatzansprüche geltend machen. Allerdings gilt die Verhältnismässigkeit: Es kann nicht erwartet werden, dass auch kleinste Mengen von Laub sofort und immer entfernt werden.

Müssen meine Nachbarn Laub von ihren Bäumen in meinem Garten entfernen? 

Oft kommt es zwischen Nachbar*innen zum Streit, weil Laub von einem Baum in ein fremdes Grundstück fällt. Weil Laubfall im Herbst normal ist, definiert das Gesetz dies nicht als Immission. Du kannst also deinen Nachbarn oder deine Nachbarin nicht dazu verpflichten, das “fremde” Laub in deinem Garten zu entfernen. 

Kleiner Trost: Früchte, die von einem Nachbarbaum auf dein Grundstück ragen, darfst du pflücken und behalten.

Laubbläser: Was du bei der Benutzung beachten solltest

Zwar gibt es keine gesetzlichen Bestimmungen bezüglich der Lärmemissionen von Laubbläsern und -saugern. Das Vorsorgeprinzip besagt jedoch, dass Lärmemissionen möglichst begrenzt werden müssen unter der Berücksichtigung des technisch, betrieblich und wirtschaftlich Möglichen. Gemeinden können allgemeine Ruhezeiten einführen und so Lärm von Maschinen und Arbeiten im Freien einschränken. Aus den folgenden Gründen empfehlen wir vor allem bei kleinen Flächen, auf einen Laubbläser zu verzichten und das Laub mit einem Rechen zusammenzukehren.

Vorteile von Rechen gegenüber Laubbläsern

  • Kein Lärm entsteht: So kannst du das Konfliktpotential mit der Nachbarschaft verringern.
  • Keine teure technische Anschaffung
  • Schutz von Kleintieren und Insekten: Mit einem Rechen entfernst du das Laub, ohne Kleintiere und Insekten zu töten und leistest damit einen Beitrag zur Biodiversität.

Wenn du dich trotzdem für den Einsatz eines Laubbläsers entscheidest, kannst du das Konfliktpotential minimieren, indem du die folgenden Punkte beachtest.

Laubbläser richtig einsetzen

  • Gesetzliche Ruhezeiten einhalten: Informiere dich über die gesetzlichen Ruhezeiten in deiner Gemeinde und halte diese ein. An Sonntagen ist der Einsatz von Laubbläsern verboten. Die Ruhe- und Nachtzeiten findest du im Polizeireglement deiner Gemeinde oder deines Kantons. 
  • Nicht lauter als 70 dB: Wähle einen möglichst leisen Laubbläser. Alle Maschinen, die lauter als 70 dB sind, stellen bei Maximalbetrieb eine Lärmbelästigung dar. Elektrische Gebläse sind meistens leiser als Dieselbetriebene.
  • Weniger ist mehr: Reduziere den Einsatz des Laubbläsers auf ein Minimum.
  • Gehörschutz tragen: Schütze dein Gehör, wenn du mit dem Laubbläser arbeitest.

Streit wegen Laubbläserlärm - was nun?

Herbstlaub und Laubbläser

Fühlst du dich durch den Einsatz eines Laubbläsers gestört? Oder hat sich ein*e Nachbar*in bei dir über den Lärm beschwert?

In den meisten Fällen kann ein handfester Streit zwischen den Parteien vermieden werden, wenn sich beide auf ein sachliches Gespräch einlassen und gemeinsam eine Lösung suchen. Wenn das nicht hilft, empfiehlt es sich, das Problem der Hausverwaltung per eingeschriebenem Brief darzulegen. Weitere Tipps zum Umgang bei Konflikten mit der Nachbarschaft findest du in unserem Artikel rund um das Thema Nachbarschaftsstreit.