Gewusst wie: Rechte und Pflichten in der gemeinsam

18.03.2020

Viele Paare, Freunde und Kollegen wohnen heute zusammen. So bunt und unkompliziert man sich geteiltes Wohnen auch vorstellt, in der Praxis stellen sich knifflige Rechtsfragen.

Jürg Zulliger

Nehmen wir als Beispiel Hanna M. (Name geändert): Sie hat einen Mietvertrag für eine hübsche und stilvolle Mietwohnung, zwar alt, aber preiswert und mitten in der Stadt gelegen. Bis zur Universität sind es nur ein paar Minuten zu Fuss.

WG auf Zeit

Über ein Jahr hatte sie eine Untermieterin aus dem Ausland, sie waren die besten Wohnpartnerinnen, die man sich ausmalen kann. Doch selbst die beste Wohngemeinschaft (WG) ist nicht untrennbar, die Untermieterin ist längst wieder weg. Doch plötzlich taucht noch eine hohe Nebenkostenabrechnung für die letzte Heizperiode auf. Hanna M. hat sich bei der Untermiete um gar keine Formalitäten gekümmert. Die Miete zahlte die Wohnkollegin bar auf die Hand. Und Nebenkosten? Wie war das mit dem Mietzinsdepot? Das hatten beide ganz einfach vergessen. Ach ja, und wer übermalt jetzt die lila Wand, die die Wohngenossin so schön knallig gestrichen hat?

Das liebe Geld

Fazit: Wer gemeinsam wohnt, sollte irgendwann doch über das «liebe Geld» reden und wichtige Fragen vertraglich regeln. Eine Untermiete oder Mitmieterschaft kann auch formlos, bloss durch mündliche Absprache, zustande kommen. Lesen Sie in den weiteren Unterkapiteln, welche Varianten rechtlich zu unterscheiden sind, und worauf Sie unbedingt achten müssen.

Weitere Themen

Was heisst Untermiete?
Variante Mitmieterschaft
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