Darfst du in der Mietwohnung rauchen?

21.04.2021

Rauchen in der Mietwohnung - was ist erlaubt, was verboten? Darf der Vermieter oder die Vermieterin das Rauchen überhaupt verbieten? Und musst du für Schäden an der Wohnung aufkommen, wenn diese durch exzessives Rauchen verursacht wurden?

Trotz den bekannten Gesundheitsrisiken ist Rauchen für einige ein Lebensgefühl. Früher hat man selbst im Restaurant geraucht und eine Diskussion über das Rauchen in der Wohnung war völlig überfällig. Heutzutage sieht das ein wenig anders aus.

Generelles Rauchverbot verstösst gegen die Persönlichkeitsrechte

Gute Nachricht für alle Raucher*innen: Grundsätzlich dürfen alle in der eigenen Wohnung tun und lassen, was sie wollen. Solange dabei nicht gegen das Gesetz verstossen wird oder andere Mieter*innen unter dem Verhalten leiden. Deswegen ist das Rauchen in einer gemieteten Wohnung grundsätzlich erlaubt. Ein generelles Rauchverbot ist ein unzulässiger Eingriff in die Persönlichkeitsrechte.

Kein Freipass für Raucher*innen

Ein Rauchverbot ist auch dann nicht verbindlich, wenn es explizit im Mietvertrag festgelegt wird. Die persönliche Freiheit in den eigenen vier Wänden hat Vorrang. Aber nur weil ein Verbot unzulässig ist, heisst das nicht, dass man ohne Konsequenzen in der Wohnung qualmen darf.

Gemäss Artikel 257f  Abs. 2 im Obligationenrecht sind Mieter*innen dazu verpflichtet, auf die anderen Hausbewohner*innen Rücksicht zu nehmen. Wenn du zu Hause rauchst - egal ob drinnen oder draussen - musst du sicherstellen, dass deine Nachbarn nicht unter deinen Rauchemissionen leiden. Der Rauch darf ausserdem auf keinen Fall ins Treppenhaus ziehen.

Auch in gemeinsam genutzten Räumen, wie beispielsweise der Waschküche, solltest du aufs Rauchen verzichten. Gegenseitige Rücksichtnahme ist ein wichtiges Konzept, wenn mehrere Parteien im selben Haus wohnen. Dieses Konzept gilt sowohl beim Lärm als auch beim Rauchen.

Mieter*innen müssen für Nikotinschäden aufkommen

Ja, du darfst in deiner Wohnung rauchen. Du darfst oder musst aber auch für alle Schäden aufkommen, die durch das Rauchen in der Wohnung entstehen. Meistens macht sich das durch Verfärbungen an Wänden und Decken bemerkbar. Solche Verfärbungen gelten als übermässige Abnutzungen und dürfen vom Vermieter oder der Vermieterin beim Auszug in Rechnung gestellt werden. Und nein, die Privathaftpflichtversicherung übernimmt keine Schäden, die durch Zigarettenrauch entstanden sind.

Illegal gilt auch zu Hause

Anders sieht die Sachlage beim Rauchen von Cannabis aus. Da der Konsum von Marihuana in der Schweiz noch immer strafbar ist, ist Kiffen auch in den eigenen vier Wänden verboten. Die Ausnahme ist das Rauchen von CBD. Wenn du trotz Abmahnung weiterhin in deiner Wohnung Cannabis konsumierst, kann das ein Kündigungsgrund sein.

In den meisten Fällen ist Rauchen in der Mietwohnung kein Problem. Wichtig ist, dass du auf deine Nachbarn Rücksicht nimmst. Und gut lüften nicht vergessen.