Nachtruhe Schweiz – was erlaubt ist und was nicht

Nachtruhe Schweiz – was erlaubt ist und was nicht

11.05.2021

Kaum etwas ist nervenaufreibender als Lärm in der Nachbarschaft, der dich um den Schlaf bringt. Doch was musst du eigentlich dulden und wann darfst du dich wehren?

Seien wir ehrlich: Wir alle machen hin und wieder ein bisschen Radau. Und solange es auch bei dir in der Nachbarschaft die Ausnahme ist, wirst du wohl gerne mal ein Auge zudrücken. Doch was, wenn der Lärm vom ewigen Staubsaugen, Musikhören und Babygeschrei zum Dauerzustand wird und bis tief in die Nacht hineinreicht?

Geltende Ruhezeiten in der Schweiz

Die Nachtruhe ist vielen heilig, dient sie doch der körperlichen und mentalen Erholung vom stressigen Alltag. Sowohl die Nachtruhe als auch weitere Ruhezeiten sind kantonal festgelegt und können leicht variieren. Grundsätzlich gelten aber folgende Ruhezeiten:

  • Mittagsruhe: werktags zwischen 12 und 13 Uhr
  • Nachtruhe: werktags ab 20 oder 22 Uhr bis morgens 6 oder 7 Uhr
  • Öffentliche Sonn- und Feiertage: ganztags

Falls du unsicher bist, welche ortsüblichen Ruhezeiten in deinem Kanton gelten, kannst du diese auf deiner Gemeinde in Erfahrung bringen. Während dieser Zeiten gilt es nun, Krach zu vermeiden und Rücksicht auf andere zu nehmen.

Nachtruhe Schweiz – was erlaubt ist und was nicht

Was gilt eigentlich als Ruhestörung?

Lärmbestimmungen, wenn leider auch etwas schwammig formuliert, sind in den Schweizer Gesetzbüchern festgehalten. So besagt der Artikel 684 im Zivilgesetzbuch, dass jedermann verpflichtet ist, sich aller übermässigen Einwirkung auf das Eigentum der Nachbarn zu enthalten und dass alle schädlichen und nicht gerechtfertigten Einwirkungen – wie eben auch Lärm – verboten sind. Das Obligationenrecht Artikel 257f Abs. 2 hält zudem fest:

«Der Mieter einer unbeweglichen Sache muss auf Hausbewohner und Nachbarn Rücksicht nehmen.»

Was nun gerechtfertigter Lärm ist und wo die Grenze zur Rücksichtslosigkeit überschritten wird, das besagt das Gesetz nicht. Hier heisst es nun: den gesunden Menschenverstand einschalten. Wenn du beispielsweise am Montag um 17 Uhr ein paar Löcher in die Wand bohrst, um deine Regale zu befestigen, so ist die Uhrzeit, um dieser Tätigkeit nachzugehen, normal.

Solltest du diesem Wunsch jedoch morgens um 3 Uhr nachgehen, dann handelt es sich bei diesem Lärm eindeutig um Ruhestörung und deine Nachbarn haben das Recht, sich dagegen zu wehren.

Damit du nicht in Versuchung kommst, findest du wie folgt einige Beispiele dessen, was du während der Ruhezeiten unterlassen solltest:

  • Spielen von Schlag- oder Blasinstrumenten
  • Hämmern oder andere laute handwerkliche Tätigkeiten
  • Lärmige Haushaltsarbeiten
  • Dauerndes lautes Musikhören, das die Zimmerlautstärke überschreitet
  • Rasenmähen
  • Laute Streitgespräche und knallende Türen während der Nachtruhe
  • Ein nächtliches Bad
  • Ausgelassene Partys bis tief in die Nacht – ausser sie bilden die Ausnahme und die Nachbarschaft ist informiert (und vielleicht sogar zum Mitfeiern eingeladen).
  • Sogar das Tragen von Schuhe mit hohen Absätzen ist während der Nachtruhe laut Gesetz untersagt.
  • Bei schreienden Babys allerdings musst du allerdings beide Augen zudrücken: Den Kleinen ist es erlaubt, sich lautstark mitzuteilen, da es sich dabei um ihr natürliches Verhalten handelt.

Darf man am Sonntag staubsaugen?

Mal abgesehen von der Nachtruhe und dem heiligen Schlaf: Wie sieht es eigentlich mit Ruhestörung während anderer Ruhezeiten aus wie zum Beispiel an einem Sonntag oder Feiertag? So mancher Haushalt wird an dem freien Tag auf Vordermann gebracht, weil unter der Woche die Zeit fehlt. Aber darf man Sonntags lärmige Arbeiten wie Staubsaugen verrichten?

Grundsätzlich gelten am Sonntag die gesetzlichen Ruhezeiten ganztags. Besonders wenn du in einer hellhörigen Mietwohnung zu Hause bist, solltest du während dieser Zeit auf lärmige Haushaltsarbeiten verzichten. Falls dir das Staubsaugen an einem Werktag unmöglich ist und das Zuhause dringend an einem Sonntag gesaugt werden muss, gelten ein paar Spielregeln:

  • Halte die generellen Ruhezeiten wie die Mittagsruhe sowie die Nachtruhe ein.
  • Schliesse alle Fenster während des Staubsaugens.
  • Arbeite mit einem leisen Staubsauger. Mittlerweile gibt es im Handel moderne Staubsauger, die mit einer Lautstärke von etwa 60 bis 65 Dezibel funktionieren. Dieser Lärmpegel ist sogar leiser als eine normale Unterhaltung und du schonst damit Ohren und Nerven deiner Nachbarn.
  • Probiere eine leise Putz-Alternative zum Staubsaugen: Glatte Fussböden können auch mit einem Besen oder einem Wischer gereinigt werden. Möbel, Fensterrahmen und andere Oberflächen kannst du auch mit einem Staubwedel von Staub befreien.

Schwieriger gestaltet sich die Lage beim Rasenmähen. Diese Gartenarbeit erzeugt nämlich ordentlich Lärm und ist Sonntags ebenso untersagt wie andere lärmige Arbeiten während der Ruhezeiten. Es gibt zwar auch etwas leisere Modelle, aber beim Rasenmähen findet sich kaum ein Schlupfloch, um die Arbeit auch am Sonntag zu verrichten. 

Muss ich meiner Wohnung spezielle Ruhezeiten der Verwaltung einhalten?

Generell müssen sich Verwaltungen bei der Verordnung bestimmter Regelungen in Mietwohnungshäusern an die Gesetzeslage halten. Dennoch dürfen sie gewisse Regelungen in ihrer Hausordnung festlegen: Beispielsweise, dass im Miethaus nachts nicht gewaschen werden darf, keine Schuhregale und Kinderwagen im Treppenhaus stehen bleiben oder das Grillieren auf dem Balkon untersagt ist. 

Was tun bei Nichteinhaltung der gesetzlichen Nachtruhe?

Gibt es regelmässig nächtliche Eskapaden in der Nachbarschaft, brauchst du nicht sofort die Polizei rufen. Selbstverständlich musst du dir nicht alles gefallen lassen, aber meist hilft ein sachliches und offenes Gespräch weitaus mehr als entnervtes Sturmklingeln im Pyjama an der Haustür des Lärmverursachers.

Kochen die Emotionen beim Streit mit dem Nachbar dennoch über und ihr kommt einfach nicht auf einen gemeinsamen Nenner, kann es sinnvoll sein, sich aussergerichtlich zu einigen und eine professionelle Schlichtungsstelle hinzuzuziehen. 

In diesem Sinne vergiss nicht die beiden 'Zauberwörter': Toleranz und Rücksichtnahme – und das Zusammenleben wird sicher zur Erfolgsstory!

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