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Mietvertrag Schweiz: Wichtige Hinweise und PDF-Vorlage zum Download

18.06.2026

Der Mietvertrag bildet die Grundlage jedes Mietverhältnisses. Doch welche Angaben gehören hinein und welche Klauseln solltest du besonders genau prüfen? Wir erklären die wichtigsten Bestandteile eines Mietvertrags und stellen dir eine praktische PDF-Vorlage zum Download zur Verfügung.

Das gehört in den Mietvertrag

Der Mietvertrag legt die Rechte und Pflichten der beiden Vertragsparteien fest. Die folgenden Punkte sollten darin festgehalten sein:

  • Genaue Beschreibung von Mietobjekt inkl. Beschreibung von Nebenräumen (zum Beispiel Garage)
  • Mietbeginn
  • Mietdauer (befristet oder unbefristet)
  • Kündigungsbestimmungen
  • Nettomietzins und Nebenkosten
  • Sicherheitsleistungen (Mietzinsdepot oder Mietkautionsversicherung)
  • Besondere Vereinbarungen

Vorlage für den Mietvertrag als Download

Hier kannst du unsere Vorlage für deinen Mietvertrag als PDF herunterladen:

Darauf solltest du vor dem Unterzeichnen des Mietvertrags achten

Bevor du einen Mietvertrag unterschreibst, musst du diesen gründlich durchlesen. Der Vertrag ist lang und die Details versteckt. Wir sagen dir auf welche Punkte du speziell achten musst:

  • Wird in deinem Mietvertrag eine Untermiete verboten?
    Die Untervermietung ist in der Schweiz grundsätzlich erlaubt. Allerdings musst du die Vermietpartei über die Untermiete informieren und ihre Zustimmung einholen. Diese darf die Zustimmung nur aus bestimmten gesetzlichen Gründen verweigern. Ein generelles Verbot der Untermiete ist daher in vielen Fällen nicht zulässig.
     
  • Ist eine Teilkündigungsklausel vorhanden?
    Wenn du eine Wohnung gemeinsam mit Freunden oder deinem Partner mietest, kann eine Teilkündigungsklausel sinnvoll sein. Sie ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen, dass einzelne Personen aus dem Mietvertrag ausscheiden, ohne dass das gesamte Mietverhältnis beendet werden muss.
     
  • Ist der Referenzzinssatz im Mietvertrag angegeben?
    Der bei Vertragsabschluss geltende Referenzzinssatz dient als Grundlage für spätere Mietzinsanpassungen. Prüfe deshalb, ob der im Mietvertrag aufgeführte Referenzzinssatz korrekt ist. Den aktuellen Wert findest du auf der Website des Bundesamtes für Wohnungswesen.
     
  • Wie ist die Kündigungsfrist geregelt?
    Prüfe, welche Kündigungsfrist und welche Kündigungstermine gelten. Bei Wohnungen beträgt die Kündigungsfrist häufig drei Monate, die Kündigung ist je nach Vertrag auf bestimmte Termine wie Monatsende oder ortsübliche Kündigungstermine möglich.
     
  • Sind die Nebenkosten im Mietpreis inbegriffen?
    Prüfe, welche Nebenkosten zusätzlich zum Nettomietzins anfallen. Nebenkosten dürfen grundsätzlich nur verrechnet werden, wenn sie im Mietvertrag ausdrücklich aufgeführt sind.
     
  • Wie hoch ist die Mietkaution?
    Bei Wohnräumen darf die Mietkaution höchstens drei Monatsmieten betragen. Sie muss auf einem Sperrkonto auf den Namen der Mietpartei hinterlegt werden – alternativ ist auch eine Mietkautionsversicherung eine Lösung.

Die Alternative zum Mietzinsdepot

Mit der SwissCaution-Mietkaution musst du nicht mehr 3 Monatsmieten auf einem Bankkonto blockieren. Wie das genau funktioniert, erfährst du hier.

FAQ zum Mietvertrag in der Schweiz

Nein. In der Schweiz kann ein Mietvertrag grundsätzlich auch mündlich abgeschlossen werden und ist trotzdem gültig. Aus Beweisgründen wird jedoch empfohlen, alle Vereinbarungen schriftlich festzuhalten. Ein schriftlicher Mietvertrag schafft Klarheit über Mietzins, Nebenkosten, Kündigungsfristen und weitere wichtige Vertragsbedingungen und hilft, spätere Missverständnisse zu vermeiden.

Wenn du deine Wohnung untervermieten willst, musst du die Zustimmung der Vermietpartei einholen. Im Idealfall passiert dies schriftlich im Voraus. Je nach Vertrag ist die Form der  Anfrage auf Untermietung vorgeschrieben. Will jemand zur Untermiete bei dir einziehen, musst du folgende Informationen mit der Vermietpartei teilen:

  • Personalien
  • Mietzins
  • Betroffene Räume
  • Besondere Bedingungen

Die Zustimmung zur Untervermietung kann nur in drei Fällen verweigert werden:

  • Wenn die Mietpartei sich weigert, die Bedingungen der Untermiete bekanntzugeben.
     
  • Wenn die Mietpartei mit der Untermiete Geld verdient (der Mietzins für die Untermiete ist höher als der ursprüngliche Mietzins).
     
  • Wenn aus der Untermiete wesentliche Nachteile für die Vermietpartei entstehen, zum Beispiel durch eine Zweckentfremdung des Mietobjekts. Dies ist der Fall, wenn beispielsweise aus einer Wohnung ein Bandproberaum wird.

Bei Wohnräumen darf die Mietkaution höchstens drei Monatsmieten betragen. Sie muss auf einem Sperrkonto auf den Namen der Mietpartei hinterlegt werden – alternativ ist auch eine Mietkautionsversicherung eine Lösung.

Das Rauchen in einer Mietwohnung ist grundsätzlich gestattet. Dies sogar dann, wenn man dem Rauchverbot mit einer Unterschrift im Mietvertrag zugestimmt hat. Denn ein Rauchverbot im Mietvertrag verstösst nach aktueller Rechtsauffassung gegen die Persönlichkeitsrechte – und ist somit unverbindlich. Allerdings muss man Rücksicht auf die Nachbarschaft nehmen, sonst riskiert man eine Kündigung. Zudem muss man für entstandene Raucherschäden aufkommen.

Achtung: Beim Auszug muss man bei Raucherschäden nicht nur für die Kosten des noch nicht amortisierten Teils des Farbanstrichs aufkommen, sondern auch für die Kosten der Anti-Nikotinbehandlung von Decken und Wänden. Die Privathaftpflichtversicherung übernimmt keine Schäden, die durch Zigarettenrauch entstanden sind.

Wenn im Mietvertrag kein Tierverbot vermerkt ist, gilt folgendes: Hamster, Wellensittiche und ähnliche unproblematische Kleintiere sind erlaubt, solange sie nicht zahlreich sind und zu keinen Klagen Anlass geben. Zierfische sind ebenfalls erlaubt, solange der Einbau des Aquariums keine Eingriffe in die Bausubstanz erfordert. Hunde und Katzen sind dann erlaubt, wenn im Mietvertrag nichts anderes steht. Für alle anderen Tiere muss die Vermietung eine schriftliche Erlaubnis erteilen. Im Zweifelsfall empfiehlt es sich, bei der Vermietpartei nachzufragen.

Grundsätzlich darf in einer Mietwohnung musiziert werden. Dabei sind jedoch die Ruhezeiten sowie die berechtigten Interessen der Nachbarschaft zu beachten. Die zulässige Dauer hängt vom Einzelfall ab. Als Orientierung gelten häufig ein bis drei Stunden Musizieren pro Tag ausserhalb der Ruhezeiten.

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