Ärger mit Vermieter*in: Was sind deine Rechte?

21.04.2021

Ärger mit dem Vermieter oder der Vermieterin ist unangenehm. Es ist aber wichtig, dass du über deine Rechte informiert bist und weisst, wie man Probleme mit dem Hausbesitzer oder der Hausbesitzerin lösen kann.

Die häufigsten Beschwerden von Mieter*innen drehen sich um Themen wie Reparaturen, ausbleibende Rückzahlungen und Fragen bezüglich Unterlagen. Ein weiterer Streitpunkt ist oft die Privatsphäre des Mieters oder der Mieterin.

Wie gehe ich einem Streit aus dem Weg?

Um Streit zu vermeiden, ist es zentral, dass du deine Rechte und Pflichten verstehst. Vor dem Einzug in deine neue Wohnung müssen zu Beginn alle Unterlagen genau durchgelesen werden, die den Mietvertrag betreffen. Insbesondere den Mietvertrag, das Übergabeprotokoll und die Hausregeln solltest du sorgfältig lesen. So kannst du allfällige Missverständnisse vermeiden und bist dir bewusst, was von dir als Nachbar*in und Mieter*in erwartet wird und was deine Rechte sind.

Wir empfehlen dir ausserdem, dich mit den Grundlagen des Mietrechts auseinanderzusetzen. Du findest in unserem Ratgeber zahlreiche Artikel zum Thema Mietrecht.

Wichtig für Mieter*innen: Sorgfaltspflicht

Als Mieter*in kannst du Streit verhindern, indem du dich korrekt verhältst und deine Pflichten wahrnimmst. Ein wichtiger Punkt für Mieter*innen ist die Sorgfaltspflicht. Du bist verpflichtet, mit der Mietsache sorgfältig umzugehen und auf alle anderen Hausbewohner*innen Rücksicht zu nehmen.

Die folgenden Fälle sind übliche Beispiele für eine Verletzung der Sorgfaltspflicht:

  • Du meldest einen Ungezieferbefall nicht rechtzeitig
  • Aus deiner Waschmaschine läuft Wasser aus und es entsteht ein Schaden. Du meldest dies nicht sofort der Vermieterin oder dem Vermieter
  • Du feierst eine laute Party bis in die frühen Morgenstunden

Die Sorgfaltspflicht gilt nicht nur für deine eigene Wohnung, sondern auch für gemeinsam genutzte Räume wie das Treppenhaus oder den Waschraum.

Methoden, um die Beziehung aufzulockern

Ein relevanter Faktor für einen angenehmen Umgang miteinander ist die Kommunikation. Versuche, Dialoge offen und freundlich zu führen. Dein*e Vermieter*in wird dir gegenüber positiv eingestellt sein, wenn bemerkbar ist, dass du dich sorgfältig um dein Zuhause kümmerst und dir Ordnung am Herzen liegt. Verhandlungen werden so tendenziell besser verlaufen und die Zusammenarbeit wird angenehmer.

Wie kannst du dich als Mieter*in schützen?

Während der Mietdauer ist es eine gute Idee, Gespräche mit dem Vermieter oder der Vermieterin zu dokumentieren. Für alle Gespräche hältst du im besten Fall Ort, Datum, Uhrzeit, Thema und Ergebnis des Gesprächs schriftlich fest. Wir empfehlen dir ausserdem, eine Kopie aller Anfragen und sonstigen Dokumenten aus deinem Mietverhältnis aufzubewahren. Diese Informationen können sich in einem Streitfall als nützlich erweisen.

Wo finde ich im Extremfall Hilfe?

Wenn der Streit zu weit fortgeschritten ist und Kommunikation alleine nicht mehr hilft, solltest du dir professionelle Hilfe holen. Beim Mieter- und Mieterinnenverband kannst du dich auch als Nichtmitglied von Fachjuristen beraten lassen. Generell ist die Webseite des Mieter- und Mieterinnenverbands die beste Anlaufstelle für alle Themen rund um den Mieterschutz. Wenn das nicht ausreicht, solltest du dich an eine Fachperson wenden wenden, die sich mit dem relevanten Recht auskennt.

Pflichten als Mieter*in

Als Mieter*in stehen dir einige Rechte zu. Es gibt aber auch gewisse Pflichten, die du einhalten musst. Wir haben für dich sechs zentrale Punkte gesammelt, die du beachten solltest, damit dein Mietverhältnis einwandfrei verläuft.

1. Mietkaution zahlen

Wenn dies im Mietvertrag festgehalten wurde, kann die vermietende Partei drei Monatsmieten als Sicherheit verlangen. Nach Beendigung des Mietverhältnisses kannst du die Rückerstattung der Sicherheit verlangen. Dein*e Vermieter*in kann die Kosten für benötigte Reparaturen nach deinem Auszug verrechnen. Der restliche Betrag muss an dich ausgezahlt werden.

2. Pünktlich Miete zahlen

Die wohl wichtigste Pflicht als Mieter*in ist die Einhaltung aller Zahlungstermine. Als Mieter*in musst du den Mietzins und die Nebenkosten am Ende des Monats bezahlen, wenn kein anderer Zeitpunkt vereinbart wurde oder ortsüblich ist. Bist du mit der Zahlung im Rückstand, dann kann dir dein*e Vermieter*in schriftlich eine Frist zur Zahlung setzen. Dein*e Vermieter*in hat das Recht, dir anzudrohen, dass bei Ablauf der Frist das Mietverhältnis gekündigt wird. Diese Frist muss mindestens zehn Tage dauern. Wenn du innerhalb der gesetzlichen Frist nicht bezahlst, kann dir die vermietende Partei mit einer 30-tägigen Frist auf Ende eines Monats fristlos kündigen.

3. Mängel melden

Eine weitere wichtige Pflicht als Mieter*in ist die Meldepflicht. Man versteht darunter die Pflicht, Mängel, die du nicht selber beseitigen musst, der vermietenden Partei zu melden. Wenn du diese Pflicht nicht wahrnimmst und daraus weitere Folgeschäden entstehen, musst du für diese haften.

4. Untermiete: Vermieter*in fragen

Wenn du das Mietobjekt ganz oder teilweise untervermietest, musst du dafür die Zustimmung deiner Vermieter*innen einholen. Dein*e Vermieter*in kann es dir verbieten, das Mietobjekt weiter zu vermieten. Die Verweigerung der Zustimmung ist aber nur möglich, wenn die Bedingungen der Untermiete im Vergleich zu denjenigen des Hauptmietvertrags missbräuchlich sind, wenn für die vermietende Partei wesentliche Nachteile aus der Untermiete entstehen oder wenn du dich als Mieter*in weigerst, die Bedingungen der Untermiete bekanntzugeben.

5. Heizpflicht

Diese Pflicht ist zwar rechtlich nicht festgeschrieben, kann aber trotzdem von Mieter*innen verlangt werden. Mieter*innen sind verpflichtet, die Heizung zu betreiben. Wenn dies nicht getan wird, kann in Folge dessen in einer schlecht oder nicht beheizten Wohnung Schimmel entstehen oder ein Rohr einfrieren. Im schlimmsten Fall kann die vermietende Partei von dir Schadensersatz einfordern.

6. Die Hausordnung beachten

Wichtig ist es auch, die Regeln in der Hausordnung einzuhalten. Ein wesentlicher Punkt ist dort das Thema Lärm. Dreh die Musik nicht zu laut auf und lagere deinen Abfall nicht im Treppenhaus. Bei besonders schweren Zuwiderhandlungen und fehlender Einsicht kann es im schlimmsten Fall zu einer Kündigung kommen.

Ärger mit Vermieter*in: Klassische Beispiele

Wir haben über deine Pflichten als Mieter*in gesprochen. Du hast aber auch Rechte. Wir haben hier einige klassische Fälle und Tipps zu deinen Rechten als Mieter*in gesammelt:

In meiner Mietwohnung schimmelt es. Die Verwaltung kümmert sich nicht darum. Was kann ich tun?

Wenn sich Schimmel in der Mietwohnung bildet, ist das ein Mangel am Mietobjekt. Dein*e Vermieter*in muss sich darum kümmern, dass der Schimmelbefall beseitigt wird. Wenn die Vermieterin oder der Vermieter nicht auf Anfragen per Telefon oder E-Mail antwortet, musst du einer verantwortlichen Person per eingeschriebenem Brief eine Mängelrüge senden. Wenn dann eine Reaktion ausbleibt, kannst du bei der lokalen Schlichtungsbehörde eine Klage erheben.

Meine Mietwohnung im Dachgeschoss wird im Sommer unglaublich heiss. Habe ich ab einer bestimmten Temperatur Anrecht auf eine tiefere Miete?

Auf diese Frage gibt es keine allgemeine Antwort. Wenn Baumängel daran schuld sind, dass es in der Wohnung extrem heiss oder kalt wird, darfst du eine Mietzinsreduktion fordern. Ausschlaggebend für den einzelnen Fall sind die realistischen Erwartungen an die Wohnung. Wenn klar ist, dass es sich bei der Wohnung um einen Altbau handelt oder explizit erwähnt wurde, dass es warm werden kann, stehen die Chancen schlecht, dass du eine Mietminderung verlangen kannst.

Der Vermieter oder die Vermieterin stellt keine Ladestationen für Elektroautos zur Verfügung. Darf ich auf eigene Kosten eine Ladestation installieren?

Du darfst die Ladestation nur installieren, wenn dir dein*e Vermieter*in schriftlich zustimmt. Ansonsten ist eine Änderung am Mietobjekt unzulässig.

Muss ich die Kosten für kleine Reparaturen übernehmen?

Mieter*innen müssen kleine Mängel in der Wohnung selbst beheben. Sobald die Mängel aber nicht mehr mühelos von Hand und ohne jegliches Vorwissen erledigt werden können, müssen die Vermieter*innen dafür aufkommen. Eine detaillierte Antwort auf diese Frage findest du in unserem Artikel zum kleinen Unterhalt.