Wände streichen in der Mietwohnung: Was ist erlaubt?

05.05.2021

Darfst du deine Wände so streichen, wie du willst? Oder hat der Vermieter oder die Vermieterin ein Mitspracherecht? Und musst du die Wände vor deinem Auszug wieder weiss streichen? Wir klären dich als Mieter*in über deine Rechte rund um das Streichen der Wände deiner Mietwohnung auf.

Wer seine Wände streichen lassen oder selbst den Pinsel in den Farbtopf tunken will, muss ein paar Dinge beachten. Erstens ist Farbe nicht gleich Farbe und zweitens hat dein Vermieter oder deine Vermieterin ein Wörtchen mitzureden.

Fast jede Mietwohnung ist heutzutage weiss gestrichen. Dafür gibt es gute Gründe: Eine Wohnung in Weiss erscheint hell, freundlich und grösser als in anderen Farben. Dafür ist der klassische weisse Anstrich aber nicht wirklich originell.

Sich eine Farbe an die Wand wünschen

Haben wir nicht alle schon einmal von Farbe an der Wand der alten Wohnung geträumt? Die kleine Luna träumt von einer Decke ganz in Himmelblau, Melanie glaubt an die lebensbejahende Wirkung von Gelb und Daniel möchte mit einem Ocker einen naturnahen Touch in seine Wohnung bringen.

Die Lehre von der Wirkung der Farben ist eine Wissenschaft für sich. Zudem wirkt jede Farbe auf jeden Menschen anders. Aber man kann es nicht leugnen: Farbige Wände verändern die Wirkung von Räumen.

Wände streichen in der Mietwohnung: Was ist erlaubt?

Wand streichen – muss Vermieter*in informiert werden?

Wenn du deine Wände streichen willst, solltest du zuerst deinen Vermieter oder deine Vermieterin darüber informieren. Das Streichen von Wänden in einer anderen als der weissen Farbe wird als ausserordentliche Abnützung der Wohnung eingestuft. Vermieter*innen können deshalb beim Auszug von Mieter*innen verlangen, die Wohnung wieder weiss zu streichen oder einen Teil der Kosten für die Renovierung der Wände durch einen Maler zu übernehmen. Eine Haftpflichtversicherung wird die Übernahme der Kosten in einem solchen Fall ablehnen.

Wie viel Mieter*innen für die Renovation der Wand bezahlen müssen, wird durch die "paritätische Lebensdauertabelle" berechnet. Diese Tabelle gibt darüber Auskunft, wie gross die normale Abnutzung innerhalb einer bestimmten Mietdauer ist. Als Mieter*in musst du nur für Schäden aufkommen, die über normale Gebrauchsspuren hinausgehen. In diesem Fall wegen der durch die unübliche Farbe aufwändigere Renovation der Wand.

Vermieter*innen können das Streichen verbieten

Der Wohnungseigentümerin oder dem Wohnungseigentümer steht es frei, die Anfrage unbegründet abzulehnen oder sie an weitere Bedingungen zu knüpfen. Eine Einwilligung kann im Nachhinein jedoch nicht mehr zurückgezogen werden. Du solltest dir also eine schriftliche Bewilligung einholen, bevor du in der gesamten Wohnung für bunte Wände sorgst.

Falls du eine Bewilligung erhalten hast, muss dich der Vermieter oder die Vermieterin für einen allfällig entstandenen Mehrwert entschädigen. Wenn du beispielsweise eine unrenovierte Wohnung auf eigene Kosten in einen besseren Zustand gebracht hast, steht dir eine Vergütung zu. Deswegen raten wir dir, alle Quittungen deiner Arbeiten aufzubewahren. So hast du bei eventuellen Streitigkeiten beim Auszug handfeste Beweise.

Wer weiss, vielleicht ist es am Ende gar keine schlechte Idee, die Wände im klassischen Weiss zu belassen. Vor allem, wenn es eine neue Wohnung ist. Es könnte sein, dass es - neben hell und freundlich - auch friedensstiftend wirkt. Ein neuer Anstrich hat grosses Potential für Streitereien.

Welche Wandfarbe hat welche Wirkung?

Während eigentlich nur Schwarz und Rot als Einzelfarbe an der Wand nicht empfehlenswert sind, kann jede andere Farbe eine Wirkung erzielen: Rosa soll beruhigend wirken und empfiehlt sich deshalb für Schlafzimmer. Orange lässt grosse Räume kleiner und gemütlicher erscheinen, Gelb kleine Räume dagegen grösser und zum Wohlfühlen. Beides kann im Wohn- oder Arbeitsbereich nützlich sein. Braun soll – je nach Ton – von beruhigend bis festigend wirken.

Blau entfaltet eine kühle Atmosphäre. Wer leicht fröstelt, sollte die Finger von dieser Farbe lassen. Dagegen ist sie etwas für alle, die schnell einmal zu warm kriegen. Blau lässt kleine Räume grösser erscheinen. Grün und Türkis sind die Superfarben schlechthin: Weil sie weder eindeutig warm noch kalt sind, können sie alles – vom Vitalisieren bis zum Entspannen.

Bei Violett scheiden sich die Geister. Während die einen dessen «edlen» Charakter in repräsentativen Räumen hervorheben, lassen andere kein gutes Haar an der Farbe: Zu niederschmetternd und erdrückend sei sie.

Zusammenfassend kann man also sagen: Du darfst deine Wände so streichen,wie du willst. Der Vermieter oder die Vermieterin kann dich jedoch beim Ausziehen dazu verdonnern, den ursprünglichen Zustand der Wohnung wiederherzustellen. Auf der sicheren Seite bist du nur, wenn du dir eine schriftliche Bestätigung einholst.