Welche Nebenkosten darf dein*e Vermieter*in verrechnen?

29.04.2021

Inklusive oder exklusive Nebenkosten? Die Gesamtkosten für den Gebrauch von Wohn- und Geschäftsräumen ergeben sich aus Mietzins und Nebenkosten, wobei letztgenannte Kosten teils erheblich zu den Gesamtkosten beitragen. Wir zeigen dir, welche Kosten als sogenannte Nebenkosten zulässig sind und welche dein*e Vermieter*in selbst zu tragen hat.

Zulässige Nebenkosten sind gesetzlich geregelt

Fallen deine Nebenkosten im Vergleich zum Vorjahr unerwartet hoch aus? Oder sind in der Abrechnung Kostenpunkte enthalten, die nicht im Mietvertrag festgehalten sind? Dann ist dies ein Grund einzuschreiten. Welche Nebenkosten du als Mieter*in zu entrichten hast, ist gesetzlich geregelt. Du bist keinesfalls willkürlichen Bestimmungen deines Vermieters oder deiner Vermieterin ausgesetzt. Denn das Mietrecht, und damit auch die Nebenkosten, sind im Obligationenrecht (OR) sowie in der Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen (VMWG) vom 9. Mai 1990 geregelt.

Nebenkosten sind Betriebskosten

„Die Nebenkosten sind das Entgelt für die Leistungen des Vermieters oder eines Dritten, die mit dem Gebrauch der Sache zusammenhängen.“ (Im Art. 257a (OR))

Nebenkosten sind also sogenannte Betriebskosten, die sich im Zusammenhang mit dem Gebrauch einer Sache ergeben. Allerdings dürfen nur die tatsächlichen Aufwendungen verrechnet werden. Eine Übersicht über die unter diese Bestimmung fallenden zulässigen Kosten hat der Mieterverband zusammengestellt. Unter die zulässigen Kosten fallen:

  • Heizungs- und Warmwasserkosten; z.B. Brennstoffe, Energie, Elektrizität, Wartung, Revision, Reinigung, Verwaltungsarbeit
  • Wasserkosten; z.B. Abwasser, Kosten für Duschen, Kochen, Chemikalien zur Aufbereitung
  • Hauswartkosten; z.B. Bruttolohn für Tätigkeiten wie Reinigungsarbeiten, kleinere Instandhaltungen
  • Liftkosten; z.B. Strom, Wartung, Reinigung
  • Allgemeinstrom; für allgemein zugängliche Räume wie Treppenhaus, Waschküche und für den Betrieb der Waschmaschine
  • Schneeräumungskosten; z.B. Salzen, Kiesen und Räumungsarbeiten
  • Gartenpflege; z.B. Rasenmähen, Bäume schneiden
  • Gebühren für Kehricht, Wasser und Abwasser

Ganz allgemein gilt, dass Kosten für Reparaturen und Anschaffungen nicht in die Nebenkostenabrechnung gehören.

Bei Unstimmigkeiten einschreiten

Wichtig zu wissen ist zudem, dass du nur diejenigen Kosten bezahlen musst, die du mit deinem Vermieter oder deiner Vermieterin vertraglich vereinbart hast. Das heisst: Auch wenn die Kosten für den Hauswart als zulässige Kosten gelten, dürfen sie dir nur in Rechnung gestellt werden, wenn in deinem Mietvertrag der Kostenpunkt Hauswart unter den Nebenkosten festgehalten ist. Bei Unsicherheiten wirfst du also am besten einen Blick in deinen Mietvertrag.

Doch was tun, wenn dir der Vermieter bloss eine lange Liste mit Zahlen vorlegt, ohne dass aus der Abrechnung ersichtlich würde, für was du genau bezahlst? Oder was tun, wenn du eine massive Abweichung von der Vorjahresabrechnung feststellst? In solchen Fällen ist es ratsam, vom Vermieter oder von der Vermieterin eine detaillierte Nebenkostenabrechnung zu verlangen. Nicht nur eine detaillierte Übersicht über einzelne Kostenpunkte sollte aufgelistet sein, sondern auch der Verteilungsschlüssel müsste deklariert werden.

Solltest du dabei auf Unstimmigkeiten stossen, kannst du von deinem Vermieter oder deiner Vermieterin eine Korrektur verlangen.