Bauverzug bei Neubauwohnungen: Was kannst du tun?

31.03.2023

Die alte Wohnung ist gekündigt und du freust dich auf den Einzug in dein neues Zuhause. Dann die Hiobsbotschaft: Die neue Wohnung ist nicht rechtzeitig bezugsbereit. Was kannst du tun, wenn es zu einem Bauverzug bei einer Neubauwohnung kommt?

Bauverzüge sind nicht unüblich. Verzögerungen beim Bau können verschiedene Gründe haben: Schlechtes Wetter, Planänderungen oder schlicht ein verspäteter Baustart. Egal aus welchem Grund, eine Bauverzögerung kann äusserst mühsam für dich werden. Vor allem, wenn du deine alte Wohnung bereits gekündigt hast. Was kannst du jetzt tun?

Trotz Bauverzug einziehen

In einigen Fällen gibt es die Möglichkeit, trotzdem bereits in die neue Wohnung einzuziehen. Du musst dann einfach einige Tage "auf der Baustelle" wohnen. Je nach Situation kann dies eine Lösung sein, vor allem wenn die Wohnung in wenigen Arbeitstagen fertig sein wird. Wenn du dich für diesen Weg entscheidest, steht dir wegen der Beeinträchtigung deiner Wohnsituation eine Mietzinsreduktion zu. Diese musst du beim Vermieter oder der Vermieterin einfordern. Dafür musst du am Tag des Einzugs einen eingeschriebenen Brief an deine*n Vermieter*in senden und die Art der Beeinträchtigungen deiner Wohnqualität dokumentieren. Am besten machst du einige Fotos oder ein Video vom Zustand deiner Wohnung.

Wenn der Einzug unmöglich ist

Wenn du unmöglich in deine Wohnung einziehen kannst, musst du auch diese Feststellung schriftlich festhalten und per eingeschriebenem Brief deiner Vermieterin oder deinem Vermieter mitteilen. Die folgenden Punkte müssen zwingend in dem Brief vorkommen:

  • Setze eine Frist von ein paar Tagen, um die Wohnung bewohnbar zu machen.
  • Verlange vom Vermieter oder der Vermieterin eine Einstellmöglichkeit für deine alten Möbel.
  • Fordere, dass der Vermieter oder die Vermieterin für die Dauer des Bauverzugs für einen Hotelaufenthalt aufkommt.

Noch ein Tipp zum Thema Einstellmöglichkeiten: Wenn du in der Wohnung noch nicht wohnen kannst, kannst du eventuell wenigstens deine alten Möbel dort deponieren. Wenn der Vermieter oder die Vermieterin die von dir gesetzte Frist nicht einhalten kann, könntest du theoretisch vom vereinbarten Mietvertrag zurücktreten. In den meisten Fällen ist das jedoch keine Lösung, da du auf die neue Wohnung angewiesen bist und nicht spontan eine neue passende Wohnung finden kannst.

Per  Definition gilt eine Wohnung wirklich nur dann als nicht einzugsbereit, wenn das Wohnen unmöglich oder unzumutbar ist. Wenn also Strom und fliessendes Wasser fehlen. Wenn die Benutzung des Mietobjekts beeinträchtigt ist, hast du zwar Anspruch auf eine Mietzinsreduktion oder Schadensersatz, aber du kannst nicht vom Mietvertrag zurücktreten.

Alles dokumentieren

Du musst erst den vollen Mietzins bezahlen, wenn du in deine Wohnung einziehen kannst. Damit du im Streitfall beweisen kannst, dass die Wohnung wirklich erst ab besagtem Tag einzugsbereit war, ist es wichtig, dass du die Unbewohnbarkeit der Wohnung dokumentierst. Auch wenn du Anspruch auf Schadensersatz für Mehrkosten geltend machen willst, musst du nachweisen können, dass die Wohnung in diesem Zeitraum unbewohnbar war. Fotografiere also den Zustand der Wohnung und halte alles schriftlich fest.

Es ist wichtig, dass du als Mieter*in deine Rechte kennst. So musst du dich nicht mit einer unvollendeten Wohnung abfinden, sondern kannst aktiv etwas dagegen unternehmen und deine Ansprüche durchsetzen.